Hochwasser in Gröbenzell
Für Gröbenzell ist charakteristisch, dass ergiebige Regenfälle nicht nur zu einem Anschwellen der Abflüsse in den Bächen, sondern gleichzeitig auch zu einem raschen Ansteigen des Grundwassers und zu stauender Nässe in den oberen Bodenschichten führen.
Der Gröbenbach kann im Ortszentrum von Gröbenzell eine Wassermenge von etwa 7 cbm/s (Kubikmeter pro Sekunde) schadlos abführen, der große Ascherbach nimmt cirka 5 bis 7 cbm/s schadlos auf. Größere Abflüsse führen bei beiden Bächen zu Überschwemmungen.
Der Grundwasserkörper hat einen mittleren Wasserstand von 1,50 m unter Gelände. Er schwankt etwa um 1 Meter nach oben und unten.
Die Folgen einer Hochwassersituation zeigen sich durch:
- Überflutung von Gebäuden, vor allem von Kellern
- Überflutung von Straßen, Plätzen und Unterführungen und in ihrer Folge zum Teil in der Überflutung z. B. von Tiefgaragen
- Vernässung von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen

- Mai/Juni 1940, Augsburger Straße: Anlegestelle am Straßenrand. Quelle: H. Geigenfeind "Bilder aus dem alten Gröbenzell"
Die folgend genannten Maßnahmen können zwar das Hochwasser nicht verhindern, sie sind jedoch geeignet, Hochwassersituationen zu entschärfen:
- Erhalt der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen
- keine weitere Ausweisung von Bebauungsgebieten
- Renaturierung weiterer Abschnitte Gröbenzeller Bäche
- Regelmäßige Gewässerpflege von Bächen und Gräben
- Beibehaltung bzw. Reaktivierung der Grabensysteme
- Behutsamer technischer Ausbau des Gröbenbaches
- Abstimmung der Bauweisen von Gebäuden auf die bestehenden Hochwassergefahren (z. B. Bau von wasserdichten Grundwasserwannen, Montage wasserdichter Lichtschächte, Verzicht auf Lichtgräben)
- Eingeschränkte Nutzung überflutungsgefährdeter Räume (z. B. keine Teppichböden oder Holzverkleidungen in gefährdeten Kellerräumen; keine Lagerung von hochwertigen Geräten und wassergefährdeten Produkten)
- Regelmäßige Überprüfung der Dachentwässerung und der Versickerungseinrichtungen
- Vorhalten von Schutzelementen wie Sandsäcke und Sperrtafeln für hochwassergefährdete Gebäudeteile
- rechtzeitiges Räumen von Kellern, Absichern von Versorgungsanlagen, Sperren von Verkehrswegen im Gefährdungsfall
- Vorhalten einer Pumpe für den Fall der Fälle
- Fortschreiben bestehender Einsatz- und Alarmpläne z. B. bei der Feuerwehr
- Bewusstseinsbildung der Bürger zur Stärkung der Eigenverantwortung
- Erhalt der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Keine weitere Ausweisung von Bebauungsgebieten
- Renaturierung weiterer Abschnitte Gröbenzeller Bäche
- Regelmäßige Gewässerpflege von Bächen und Gräben
- Beibehaltung bzw. Reaktivierung der Grabensysteme
- Behutsamer technischer Ausbau des Gröbenbaches
- Abstimmung der Bauweisen von Gebäuden auf die bestehenden Hochwassergefahren (z. B. Bau von wasserdichten Grundwasserwannen, Montage wasserdichter Lichtschächte, Verzicht auf Lichtgräben)
- Eingeschränkte Nutzung überflutungsgefährdeter Räume (z. B. keine Teppichböden oder Holzverkleidungen in gefährdeten Kellerräumen; keine Lagerung von hochwertigen Geräten und wassergefährdeten Produkten)
- Regelmäßige Überprüfung der Dachentwässerung und der Versickerungseinrichtungen
- Vorhalten von Schutzelementen wie Sandsäcke und Sperrtafeln für hochwassergefährdete Gebäudeteile
- Rechtzeitiges Räumen von Kellern, Absichern von Versorgungsanlagen, Sperren von Verkehrswegen im Gefährdungsfall
- Vorhalten einer Pumpe für den Fall der Fälle
- Fortschreiben bestehender Einsatz- und Alarmpläne z. B. bei der Feuerwehr
- Bewusstseinsbildung der Bürger zur Stärkung der Eigenverantwortung
Mehr Information gewünscht?
Auskünfte erteilt gerne der Arbeitskreis Wasser der Agenda 21 Gröbenzell. Weitere Informationen zu diesem Thema:


