Regen- und Grundwassernutzung im Garten
Ohne Wasser ist kein Leben auf der Erde denkbar. Es ist ein kostbares Gut, mit dem wir sorgsam umgehem sollten. Dies gilt vor allem für unser qualitativ hochwertiges Trinkwasser, das nur zu etwa 2 % zum Trinken und Kochen verwendet wird. Für viele anderen Nutzungen ist Trinkwasserqualität nicht erforderlich. Dies gilt unter anderem für die Gartenbewässerung, für die etwa 4 % unseres Wasserbedarfs verwendet wird. Hierfür ist Trinkwasser zu kostbar und zu teuer.
Welche Möglichkeiten des Trinkwassersparens haben wir ?

- Abb. a): Regentonne

- Abb. b): Grundwassernutzung
Die private Regenwassernutzung (Abb. a) unterliegt keinerlei rechtlichen Regelungen. Bei der Grundwassernutzung (Abb. b) ist eine behördliche Gestattung für das Entnehmen von Grundwasser in geringen Mengen für Zwecke des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit grundsätzlich nicht erforderlich. Das Vorhaben zum Zutagefördern von Grundwasser - z. B. das Schlagen eines Brunnens - muss jedoch als Erdaufschluss dem Landratsamt Fürstenfeldbruck angezeigt werden.
Da nach der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ampergruppe – WVA (AmperVerband Eichenau) die Grundstücke im Verbandsgebiet dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen, muss beim WVA ein Antrag auf teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt werden.
Mehr Information gewünscht?
Auskünfte erteilt gerne der Arbeitskreis Wasser der Agenda 21 Gröbenzell, der in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Gröbenzell und einer ortsansässigen Firma auch regelmäßig praktische Vorführungen zum Brunnenschlagen veranstaltet. Die Termine (meist je einmal im Frühjahr und Herbst) werden unter anderem auch in der Tagespresse bekannt gemacht.
Informationen des AmperVerbandes Eichenau finden sich auch unter http://www.amperverband.de
Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den unten angegebenen Pdf-Dateien "Regen- und Grundwassernutzung" und "Hinweise". Unter "Hinweise" ist auch der Entwurf eines Schreibens an den AmperVerband Eichenau wegen der Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang enthalten. Das Formular für die Anzeige des Erdaufschlusses beim Landratsamt Fürstenfeldbruck wird in der Regel vom AmperVerband mit dem Bescheid über die Teilbefreiung übersandt. Es kann auch beim Landratsamt, Referat 24, bezogen werden:


