Rechtsposition der Gemeindeorgane nach dem Gemeinderecht
Nach dem bayerischen Kommunalrecht wird die Gemeinde durch den Gemeinderat verwaltet. In seiner Besetzung besteht er aus gewählten Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister. Der Gemeinderat stellt somit die Vertretung der Gemeindebürger-/innen dar. Die Gemeinderatsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und auf eine Dauer von sechs Jahren von den Gemeindebürgern-/innen gewählt.
Der Gemeinderat in Gröbenzell besteht aus insgesamt 24 Personen, zzgl. dem 1. Bürgermeister. Diese Größenordnung ist nach dem Kommunalrecht anhand der Einwohnerzahl errecht. Bis 20.000 Einwohnern sind 24 Gemeinderatsmitglieder zu wählen, ab einer Einwohnerzahl von über 20.000 Einwohnern erhält der Gemeinderat 30 Mitglieder.
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