11.08.2009

Kommunaler Mietzuschuss für Gröbenzeller Bürgerinnen und Bürger

Die Gemeinde Gröbenzell gewährt unter bestimmten Voraussetzungen einen Kommunalen Mietzuschuss, der in der Regel an Bezieher/-innen von staatlichem Wohngeld gezahlt wirdAnlässlich der Rechtsänderungen beim staatlichen Wohngeld wurde auch der Kommunale Mietzuschuss der Gemeinde Gröbenzell zum 1. Januar 2009 reformiert.

Um einen Anspruch auf Kommunalen Mietzuschuss zu begründen, muss man mindestens seit einem Jahr in Gröbenzell mit Haupt­wohn­sitz bzw. einzigem Wohnsitz gemeldet sein. Grundsätzlich ist vor Beantragung von Kommunalem Mietzuschuss staatliches Wohngeld zu beantragen. Der Bezug von staatlichem Wohngeld ist aber keine Voraussetzung für die Gewährung von Kommunalem Mietzuschuss. Bei der Antragstellung des Kommunalen Mietzuschusses ist jedoch ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid des staatlichen Wohngelds vorzulegen, da dieser Bescheid benötigt wird, um die notwendigen Berechnungsgrößen wie z.B. Einkommen und Miethöhe zu erhalten.

Auch Bewohner/-innen von Sozialwohnungen können grundsätzlich Kommunalen Mietzuschuss erhalten. Bezieher/-innen von Grundsicherung, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II  haben keinen Anspruch auf Kommunalen Miet­zuschuss.

Grundlage für die Ermittlung des Kommunalen Mietzuschusses ist eine Bedarfsberechnung in Anlehnung an die Systematik der Berechnung von Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach dem SGB II bzw. SGB XII. Da es bei dem neuen Berechnungsmodus keine festen Einkommensgrenzen gibt, muss ein eventueller Anspruch im Einzelfall vom Sachgebiet Soziale Angelegenheiten berechnet werden

Wenn Sie glauben, zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis zu gehören bzw. wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Thull, Zimmer 124, Tel. 505-54 (Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr, Donnerstagnachmittag nach Vereinbarung).