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Schulwesen in Gröbenzell

Die Gemeinde Gröbenzell ist Sachaufwandsträger dreier Grundschulen (1.-4. Klasse) und einer Hauptschule. Die Ährenfeldschule ist eine vierzügige, die Bernhard-Rößner-Schule eine zweizügige Grundschule, während die Gröbenbachschule einen zweizügigen Grundschul- und einen Hauptschulzweig kombiniert.

In der Trägerschaft des Landkreises Fürstenfeldbruck befindet sich das Gymnasium Gröbenzell (5.-12./13. Klasse, G8/G9), eine weitere zum Abitur führende Schule im Gemeindegebiet ist die Rudolf-Steiner-Schule.

Eine Realschule (6.-10.Klasse) befindet sich in unserer Nachbargemeinde Puchheim, unmittelbar an unserer südlichen Gemeindegrenze.

Berufsoberschulen und Fachoberschulen finden Sie in unserer Kreisstadt Fürstenfeldbruck oder in der Landeshauptstadt München.

 

Schulpflicht im Freistaat Bayern

1. Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die am 31. Oktober dieses Jahre (2008) sechs Jahre alt sein werden (also spätestens am 31. Oktober 2002 geboren wurden).

2. Anzumelden sind alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt waren. Bitte legen Sie den Zurückstellungsbescheid vor.

Für die Schulanmeldung 2008/2009 gelten außerdem folgende Neu- bzw. Sonderregelungen:

a) Kinder, die in der Zeit vom 1. November 2002 bis 31. Dezember 2002 geboren sind, können auf Antrag „regulär“ aufgenommen werden. Es handelt sich dann im Sinne des Schulrechts bzw. der Schullaufbahn nicht um eine vorzeitige Aufnahme.

b) Vorzeitig können Kinder angemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2003 geboren sind. Ein schulpsychologisches Gutachten nach der Schulanmeldung ist jedoch erforderlich.

Alle Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten Volksschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses oder einer Sprengeländerung beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten kommen persönlich mit ihrem Kind zur Schulanmeldung. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, der das Kind anmeldet, und diesem eine entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen.

Bitte bringen Sie unbedingt zur Schulanmeldung Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch, ggf. bei verändertem Sorgerecht eine vormundschaftliche Entscheidung mit, sowie die Bescheinigung der Einschulungsuntersuchung.

Weitere Informationen über die Schulanmeldung und die Sprengelzugehörigkeit finden Sie im Aushang der Schulen, Kindergärten und gemeindlichen Bekanntmachungskästen.

Ährenfeldschule

Gröbenbachschule

Gymnasium Gröbenzell

Realschule Puchheim

Waldorfschule

Bernhard-Rößner-Schule