Wann treffen wir uns?
- Plenumssitzungen: 21.06.2010, 11.10.2010 und 01.12.2010 jeweils um 20.00 Uhr, "Alte Schule"
Protokoll der Plenumssitzung vom 3. März 2010
Informationen zum Thema Mobilfunk und Strahlenbelastung
Radweg Züblingelände
Radwegverbindung von Gröbenzell zur Aubinger Lohe und Böhmer Weiher
Schon seit Jahren bemüht sich der ADFC, dass südlich des Neubaugebietes auf dem Züblingelände ein Fuß- und Radweg zur Aubinger Lohe erbaut wird. Viele Fußgänger, Jogger und Radfahrer benutzen bereits den Trampelpfad zwischen dem neuen Wohngebiet und dem Feld, um in die nahe gelegenen Aubinger Lohe zu gelangen. Doch schon nach kurzeitigen Regen ist dieser Pfad verschlammt und nicht mehr benutzbar. Die vorgetragenen Wünsche an die Gemeinde wurden bislang immer abgewiesen, weil sich der Weg bereits auf Münchener Gebiet befindet und zudem das zugehörige Grundstück in Privatbesitz ist.
Da derzeit in der Münchner Stadtverwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Gestaltung des Böhmer Weihers als Freizeitgelände beauftragt ist, werden darin auch die möglichen Fuß- und Radverbindungen geprüft und geplant. Eine Befestigung des Trampelpfades südlich des Züblingeländes ist darin zunächst leider nicht vorgesehen, da von den Münchener Planern der Weg südlich der Tannnenfleckstraße für die Gröbenzeller bevorzugt wird. Allerdings wird geplant, die Sandbergstraße, die von der Lena-Christ-Straße abzweigt und östlich am Züblingelände entlang führt, im Süden bis zum Böhmer Weiher weiter auszubauen, um den Anschluss des Freizeitgeländes für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen. Ziel eines Antrages an die Gröbenzeller Gemeindeverwaltung ist es jetzt, die Münchener Stadtverwaltung aufzufordern, bei der Erschließung des Böhmer Weihers auch den Trampelpfad südlich des Züblingeländes zu befestigen, um hiermit die Anbindung der Anwohner im Südwesten von Gröbenzell, den Anschluss über den neuen geplanten südlichen Teil der Sandbergstraße zum Böhmer Weiher und damit auch zur Aubinger Lohe zu ermöglichen.
Weitere Informationen rund ums Radfahren erhalten Sie im ADFC Infoladen, Am Brunnenhof 14 in Fürstenfeldbruck, immer dienstags von 18.30Uhr bis 19.30Uhr (In den Monaten November bis Februar ist geschlossen), Internet: www.adfc-ffb.de, E-Mail: kontakt@adfc-ffb.de, Tel&Fax: 08141/535418.
Martin Oetjen
ADFC-Ortsgruppe Gröbenzell
Radweg Freyastraße
Radwegende an der Kreuzung Freyastraße-Olchinger Straße bleibt kritisch
„Der Radweg auf der Westseite an der Freyastraße endet an der Kreuzung zur Olchinger Straße im Nichts.“ Damit wendete sich der ADFC und die Lokale Agenda21 bereits 2006 an die Gröbenzeller Gemeinde, um darauf hinzuweisen, dass es für Radfahrer nicht möglich ist, die Kreuzung Freyastraße und Olchinger Straße regelkonform zu überqueren. Es gibt nicht einmal ein Radweg-Ende Schild, das dem Radfahrer den Wechsel auf die Fahrspur erlaubt und ihn darauf hinweist. In einer Ortsbesichtigung mit den Verkehrbehörden des Straßenbauamtes, der Polizei, des Landkreises und der Gemeinde wurden die Vorschläge aus dem ADFC und der Lokalen Agenda 21 vorgetragen. Darin enthalten waren die Möglichkeiten, dass Radfahrer sich auf der Linksabbiege- und Geradeausspur der Freyastraße bereits rechtzeitig einordnen können, um mit möglichst geringem Risiko, die Rechtsabbiegespur der Freyastraße überqueren zu können. Leider sind die Straßenbreite an dieser Stelle nicht dafür geeignet, dass in dieser Kreuzung eine zusätzliche Radspur als Abbiegespur ergänzt wird. Ganz im Sinne der 2009 neu erlassenen Straßenverkehrsordnung war unser Wunsch die Radbenutzungspflicht durch Entfernen der Radwegschilder auf dem Radweg der Freyastraße aufzuheben, und es damit zu ermöglichen, dass die Radfahrer bereits an den Absenkungen des Ährenfeldparkplatzes den Radweg verlassen dürfen, um sich auf die Linksabbiege- oder Geradeausspur einzuordnen. Diesem Wunsch kamen die Behördenvertreter nicht nach, nach deren Meinung das Radfahren in solchen Situationen auf dem Radweg immer noch sicherer sei als im Mischverkehr.
Immerhin wurde vereinbart, dass das Radwegende vor der Kreuzung in der Freyastraße beschildert wird und die Markierung der Linksabbiege-/Geradeausspur unterbrochen wird, damit sich die Radfahrer am Radwegende über die Rechtsabbiegespur einordnen. Sowohl für Radfahrer wie auch für Rechtsabbieger ist hier dann entsprechende Vorsicht geboten. Vollkommen ungeklärt ist nach Ansicht des ADFC, wie sich die Radfaher bei Rückstau auf der Linksabbiege-/Geradeausspur von Autos und Radfahrern verhalten sollen, da den Radfah-rern nicht mal eine Aufstellfläche vor der Haltlinie zugestanden wurde.
Rechtsabbiegende Radfahrer müssen sich am Radwegende auf der Rechtsabbiegespur einordnen, um den Angebotsstreifen auf der Olchinger Straße zu erreichen. Ein zusätzlicher Angebotsstreifen neben der Rechtsabbiegespur ist wegen zu geringer Fahrbahnbreite nicht möglich.
Der ADFC wird hierfür nach Erscheinen zum Regelwerk der StVO2009, in dem sich die Radwegbenutzungsdpflicht innerorts nur noch auf Ausnahmen beschränken darf, in Kürze erneut Initiative ergreifen.
Weitere Informationen zu Verkehrsthemen in Gröbenzell erhalten Sie beim AK Verkehr Lokale Agenda21; An-sprechpartner: Herr Dietrich Endemann, Tel.: 08142/ 51598 oder im Internet unter: www.groebenzell.de/umwelt/agenda-21/ak-verkehrmobilitaet.html.
Martin Oetjen
AK Verkehr, Lokale Agenda21
Fahrradstraße Sonnenweg
Erste Fahrradstraße in Gröbenzell
Die Sonnenstraße wird in Gröbenzell als erste Fahrradstraße ausgewiesen. Mit dem Verkehrsschild Z244 wird damit den Verkehrsteilnehmern die Bevorrechtigung der Radfahrer signalisiert. Andere Fahrzeuge sind nur per Zusatzkennzeichnung zugelassen und müssen die Vorrechte der Radfahrer respektieren. Die Geschwindigkeit in der Fahrradstraße ist auf 30 km/h begrenzt. Motorisierten Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Radfahrern besonders rücksichtsvoll verhalten und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen. Radfahrern ist es erlaubt in der Fahrradstraße nebeneinander zu fahren. Die geltenden Vorfahrtsregeln sind in der Fahrradstraße von allen Verkehrsteilnehmern gleich zu respektieren. Fahrradstraßen sind seit 1997 Bestandteil der deutschen Straßenverkehrsordnung und sollen in den dafür ausgeschilderten Straßen zur Verkehrsberuhigung und der Förderung des innerörtlichen Radverkehrs beitragen.
Die Sonnenstraße war bereits zuvor eine der wichtigen Fahrradrouten in Gröbenzell, als West-Ost-Achse durch die Gemeinde. Diese wird gerade in den Sommermonaten von Scharen von Radfahrern zum Olchinger See genutzt. Außerdem verläuft über die Sonnenstraße eine wichtige überregionale Fahrradroute, die Radfahrer aus den westlich gelegenen Gemeinden des Landkreises durch Gröbenzell nach München-Lochhausen und von dort weiter ins Münchner Zentrum führt. Diese Radroute ist vollständig von Olching bis zum Münchner Marienplatz beschildert. Entlang dieser Fahrradroute sind auch im Münchener Westen einige Abschnitte vor Kurzem als Fahrradstraßen eingerichtet worden.
Weitere Informationen rund ums Radfahren erhalten Sie im ADFC Infoladen, Am Brunnenhof 14 in Fürstenfeldbruck, immer dienstags von 18.30Uhr bis 19.30Uhr (In den Monaten November bis Februar geschlossen), Internet: www.adfc-ffb.de, E-Mail: kontakt@adfc-ffb.de, Tel&Fax: 08141/535418.
Martin Oetjen
ADFC-Ortsgruppe Gröbenzell
Leitlinien Planungsvorhaben Bahnhofstraße
Durch den Bürgerentscheid vom 9.11.2008 ist die Gemeinde verpflichtet, die Überplanung der Bahnhofstraße im Areal zwischen S-Bahn und Angerstraße an folgenden Kriterien auszurichten:
1. Für das betroffene Areal zwischen Bahnhof- und Angerstraße wird ein Architektenwettbewerb ausgelobt
2. An der Kreuzung Bahnhof- und Eschenrieder Straße entsteht kein Kreisverkehr
3. In dem Bereich wird ein betreutes Wohnen mit eingeplant
4. Es darf dort kein Ladengeschäft mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern entstehen.
Da bei diesem Planungsvorhaben wesentliche Leitideen der Lokalen Agenda 21, wie sie vom Gemeinderat im März 2000 verabschiedet wurde und z.Zt. in einer überarbeiteten Fassung dem GR neu vorliegt, berührt sind, nimmt der Agenda21 Kreis dazu Stellung und will mit diesem Papier Vorschläge unterbreiten, die als Anregung für den Architektenwettbewerb zu verstehen sind.
I. Handlungsfelder: Siedlungsökologie / Soziales / Natur und Landschaft
• Die Vorgabe des betreuten Wohnens soll möglichst in einem einzigen Wohnprojekt als Apartmenthaus mit einem Energiesparkonzept umgesetzt werden (also nicht verschiedene kleinere Häuser), damit die Betreuungsfunktion für die Seniorinnen und Senioren zentral gewährleistet ist, anderseits aber auch Raum für die individuellen Wohnwünsche der Bewohner bleibt.
• Die Apartments sollten auf Mietbasis zu einem günstigen Sozialtarif an Interessenten vergeben werden, damit auch Bürgerinnen und Bürger, die über keine großen Einkommen verfügen, sich eine solche Alterswohnung leisten können. Bereits bei der Bauplanung sollte darauf geachtet werden, dass ein Sparkassen-Geldautomat im Haus aufgestellt wird, damit die BewohnerInnen möglichst bequem abheben können.
• Das Apartmenthaus für betreutes Wohnen sollte so gestaltet werden, dass ein Innenhof mit Grünfläche entsteht, wo Platz für Begegnung und Erholung ist (Bänke, z.B. auch Schach-brett auf Freifläche).
• In der Nähe könnte auch ein Spielplatz angesiedelt werden, um so ein generationenübergreifendes Kommunikationsgeschehen zu ermöglichen.
• Auch ein Straßencafè wäre ein sinnvolles, belebendes Element im Umfeld des betreuten Wohnens.
Der jetzige Biergarten beim „Grünen Baum“ soll so weit wie möglich erhalten bleiben. Denn der Charakter von Gröbenzell als „Gartenstadt“ geht gerade im Kernbereich des Ortes mehr und mehr verloren. Die großen alten Bäume müssen erhalten bleiben.
Es wäre sinnvoll, in diesem Areal (ggf. an Stelle des jetzigen „Grünen Baum“) ein Hotel (eventuell mit Restaurant) zu errichten, weil dafür offensichtlich Bedarf besteht.
Die Gemeinde soll nach Möglichkeit dort auch sozialen Wohnraum schaffen.
Da im Norden von Gröbenzell ein Lebensmittelgeschäft weiter bestehen soll, wäre die Ansiedlung eines solchen Betriebs möglichst weit nach Norden in Richtung Angerstraße zu planen. Sollte der jetzt noch vorhandene Laden „PLUS“ eines Tages verschwinden, könnte auch dort wieder ein Lebensmittelgeschäft eingerichtet werden. Ggf. könnten auch mehrere kleinere Läden errichtet werden, da im Bereich des Tirolerhofs ohnehin schon ein kleines Ladenkluster besteht.
An der westlichen Bebauungsgrenze des gesamten Areals sollte ein Grünzug mit Gehweg eingerichtet werden.
Im Ensemble der neuen Gebäude sollte auch an eine Kinderbetreuungseinrichtung gedacht werden.
II. Handlungsfeld: Verkehr und Mobilität
Durch die Neuplanung und teilweise Neubebauung (Läden, betreutes Wohnen) des Areals zwischen S-Bahn und Angerstraße darf auf keinen Fall das motorisierte Verkehrsaufkommen vergrößert werden. Die Priorität sollte dem nicht motorisierten Verkehr gelten.
Besondere Sorgfalt muss auf die Gestaltung der Radwege gelegt werden, die vor allem im Bereich Sonnenweg / S-Bahnhof und S-Bahnhof Richtung Norden (bisher wird sehr häufig auf der linken Seite gefahren, um die gefährliche Überquerung der Schubertstraße zu vermeiden) dringend einer verbesserten Lösung bedürfen. Für die Bahnhofstraße Richtung Norden könnte z.B. an einen 2-Richtungs-Radweg gedacht werden, so dass das Überqueren der Schubertstraße entfällt. Oder die Vorfahrt der Bahnhofstraße Richtung Schubertstraße wird dahingehend geändert, dass die Bahnhofstraße bis zum S-Bahnhof vorfahrtsberechtigt wird und somit die Schubertstraße untergeordnet in die Bahnhofstraße einmündet, so dass dann vor dem rechtwinkligen Knick ein Zebrastreifen angebracht werden kann.
Der ruhende Verkehr (Parkraumbewirtschaftung) sollte weitgehend in einer Tiefgarage untergebracht werden. Diese könnte z.B. unter dem Wohnblock des betreuten Wohnens oder unter dem Hotel gebaut werden. Sollten Läden und Geschäfte entstehen, sollte deshalb der oberirdische Parkraum auf das Nötigste beschränkt werden. Für Radfahrer sollen vor den Geschäften genügend ausreichende Radabstellanlagen errichtet werden.
Im Bereich des betreuten Wohnens sollte eine Haltestelle für das Sammeltaxi geschaffen werden.
Wenn neuer Wohnraum geschaffen wird, sollte geprüft werden, ob Wohnungen auch ohne Autoabstellplatz möglich sind.
In jedem Fall sollten im Zusammenhang des Architektenwettbewerbs zur Überplanung des Areals Bahnhofstraße – Angerstraße auch Experten für Verkehrsplanung hinzugezogen werden, die sich u.a. auch mit der Idee des sog. „shared space“ befassen sollten. Dieses Konzept wurde z.B. in der Gemeinde Bohmte, Lkr. Osnabrück, zwischen 2005 und 2008 erfolgreich durchgeführt. Weitere Informationen dazu unter folgendem Link: (http://www.bohmte.de/staticsite/staticsite.php?menuid=123&topmenu=123&keepmenu=inactive)
Gröbenzell, den 13.1.2009
Diese Zusammenstellung wurde erarbeitet von folgenden Mitgliedern des Agenda21-Kreises:
Frau Spangenberg, Dr. Endemann, Dr. Müller, Herr Oetjen, Herr Schnegg und als Impulsreferat bei der Bürgerwerkstatt wörtlich vorgetragen.
Dr. Dietrich Endemann Sprecher des Initiativkreises der Agenda 21 Gröbenzell
Shared space
Was ist Shared Space?
Bei dem Bürgerworkshop zum Thema Gröbenzeller Bahnhofstraße schlägt die Agenda21 als mögliche Verkehrsform das so genannte Shared Space zur Diskussion mit erfahrenen Verkehrsplanern vor. Der Begriff Shared Space bedeutet ins Deutsche übertragen etwa „Gemeinsam genutzter Raum“ und wird europaweit derzeit ausgiebig diskutiert. Es handelt sich hierbei um eine Philosophie, nach denen der vom Verkehr dominierte Straßenraum lebenswerter, sicherer sowie im Verkehrsfluss verbessert werden soll [1]. Da es in der Vergangenheit durch die zunehmende Separierung der Verkehrsarten im Straßenraum nicht gelang den Verkehr auf Dauer flüssiger und sichererer zu machen, ergreift Shared Space die Flucht zurück zur völligen Durchmischung aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Im Shared Space regelt sich der Verkehr selbst, denn Verkehrszeichen, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen und Bordsteine entfallen, und es herrscht Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer, nur die Vorfahrtsregelungen „rechts vor links“ bleiben weiterhin gültig. Die Verbesserung der Sicherheit wird gerade durch die beabsichtigte „Verunsicherung“ der einzelnen Verkehrsteilnehmer erzielt, wodurch die fehlenden Regeln durch gegenseitige Rücksichtnahme wie in der obersten Maxime der Straßenverkehrsordnung postuliert, ersetzt werden. Unter stadtplanerischen Gesichtspunkten ergeben sich mit dem Shared Space neue Gestaltungsmöglichkeiten das soziale Miteinander mit den Anforderungen für Mobilität und Verkehr aufeinander abzustimmen.
Der niederländische Erfinder Hans Mondermann (verstorben 2008) erklärte seine Shared Space Idee: „Der Raum muss den Leuten sagen, wie sie sich verhalten sollen. Auf einem Eislaufplatz fahren alle Leute, wie sie wollen, sie achten nur aufeinander. Wir zeichnen dort auch keine Bahnen für verschiedene Geschwindigkeiten und stellen keine Verkehrsschilder auf“.
In der EU wurde von 2004 bis 2008 ein Förderprogramm für Pilotprojekte in verschiedenen Ländern gestartet, darunter ist auch die Stadt Bohmte in der Nähe von Osnabrück in Niedersachsen beteiligt. Die Projekte zielen dabei ausdrücklich nicht an die Verdrängung des motorisierten Verkehrs, sondern zur effizienteren Nutzung des häufig knapp vorhandenen öffentlichen Straßenraumes. In internationaler Zusammenarbeit der im Projekt vereinigten Part-ner möchte das Projekt das Fachwissen von Raum- und Verkehrsplanern, Soziologen und Ethikern, Geographen, Architekten und Landschaftsarchitekten integrieren, um in Zusammenarbeit mit den Straßenbenutzern neue Ansätze zur Verkehrsplanung zu entwickeln und diese in lokalen Projekten auf ihre Tauglichkeit im städtischen und ländlichen Raum zu prüfen[1].
Auf der Internetseite von Bohmte wird zu der Frage nach den Unfallzahlen im Shared-Space Bereich zitiert: „ Wo in den Vorjahren ca. 30 – 40 Unfälle passiert sind, sind seit der Öffnung des Shared Space-Bereiches im Mai 2008 „nur“ Bagatellunfälle (also ohne Personenschaden) passiert, wobei keiner originär auf das Shared Space Prinzip zurückzuführen ist“ [2].
Der Innovationsgedanke von Shared Space mag sehr bestechend sein, aber auch diese Idee kann kein Patentrezept für Verkehrsprobleme jeglicher Art sein. Auch im Falle der Gröbenzeller Bahnhofstraße sind denn auch die Rahmenbedingungen, die für Shared Space erfüllt sein müssen, genau zu überprüfen, soll es denn kein Flop werden. Die Voraussetzungen müssen von damit befassten Verkehrsplanern beurteilt werden, und es führt an dieser Stelle zu weit sich damit zu befassen, in [3] werden die Rahmenbedingungen für SharedSpace umfassend beschrieben. Immerhin gibt es ja in der Gröbenzeller Rathausstraße im Bereich der Alten Schule schon Ansätze zum Shared Space.
Weitere Informationen zum Thema Shared Space:
• [1] www.wikipedia.org/wiki/Shared_Space
• [2] www.bohmte.de
• [3] www.adfc.de/1705_1
• [4] www.shared-space.de (in Vorbereitung)
Martin Oetjen
Lokale Agenda21, AK Verkehr
Neue Lokale Agenda 21 Gröbenzell
Am 30. Juli 2009 hat der Gemeinderat einstimmig den von der Agenda-Kommission vorgelegten Entwurf zur Neufassung der "Lokalen Agenda 21 - Gröbenzell" verabschiedet als Richtschnur gemeindlichen Handelns. Die geleistete Arbeit wurde vom Gemeinderat gewürdigt, der Kommission wurde gedankt. Damit verfügt Gröbenzell jetzt über ein modernes Agenda-Profil, das es in dieser Form nur selten gibt.
Projekt E3-Mobil
Elektrisch fahren - Erneuerbar tanken - Emissionen reduzieren: Unter diesem Motto soll ein Elektrohybridauto entwickelt werden, das mit Solarstrom fahren soll.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) und der Bundesverband Solare Mobilität e. V. (bsm) haben gemeinsam den Entschluss gefasst, die Markteinführung eines solchen Fahrzeuges voranzutreiben nach dem Motto „Kunde droht mit Auftrag“. Welches Auto von welchem Hersteller gekauft werden soll, ist heute noch nicht bekannt. Jedoch bestehen klare Vorstellungen von den gewünschten Eigenschaften dieses Fahrzeuges, die den verschiedenen Herstellern vorgelegt werden.
Hierzu sollen im Rahmen des „E3-Mobil“ Projekts interessierte Privatleute, Unternehmen Flottenbetreiber und Kommunen gebündelt werden, um spätestens 2010 eine Sammelbestellung zu organisieren. Mehr Informationen finden Sie hier
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