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Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat in seiner Sitzung vom 26.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“ gebilligt. Darüber hinaus wurde die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bild zeigt den Billigungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 7 N. Anlass der Planung ist die Schaffung eines Erweiterungsbaus für das Gymnasium Gröbenzell nördlich des Bestandsgebäudes. Der Erweiterungsbau sieht zwei Vollgeschosse vor.
Billigungsentwurf Bebauungsplan Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“

Anlass der Planung ist die Schaffung notwendiger Raumkapazitäten zur Deckung des derzeitigen Bedarfes am Gymnasium Gröbenzell sowie zeitgemäßer Raumstrukturen. Um der wachsenden Anzahl an Schüler*innen und den steigenden technischen Anforderungen gerecht zu werden, wird ein Erweiterungsbau geplant. Für die Umsetzung der baulichen Erweiterung des Bestandsgebäudes ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes notwendig.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist daher nicht erforderlich.

Der Billigungsentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“ sowie die Begründung liegen während der

Information
Öffnungszeiten der Bauverwaltung/Ortsentwicklung

– Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr –

vom 02.11.2023 bis 14.12.2023

im gemeindlichen Bauamt (1.OG, Zimmer-Nr. 01-24, Rathausstr. 4, 82194 Gröbenzell) öffentlich aus. In Ausnahmefällen kann die Einsichtnahme auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter 08142 / 505 – 279 oder 505 – 237. Eine persönliche Einsichtnahme ist ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Um einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren, melden Sie sich bitte bei der Ortsentwicklung:

Ortsentwicklung:
Telefon: 08142/ 505 Durchwahl -279 oder -237
E-Mail: ortsentwicklung@groebenzell.de
Kontakte im Rathaus

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hier finden Sie den Billigungsentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“. Bitte beachten Sie, dass das Dokument nicht barrierefrei ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

gez.

Martin Schäfer

Erster Bürgermeister