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Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Oberbayern wird/wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35/2023 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen,

von
Montag – Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 16:00 Uhr bis 18: 30 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Gröbenzell, Rathausstr. 4, Einwohnermeldeamt im Erdgeschoss, 82194 Gröbenzell, eingesehen werden.

Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.

Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 08. Oktober 2023” veröffentlicht.

29.08.2023

Unterschrift Metz
Wahlamt