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Am Sonntag, den 8. Oktober 2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Stimmberechtigt sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen.

Alle Wahlberechtigten der Gemeinde Gröbenzell erhalten per Post einen Wahlbenachrichtigungsbrief, in dem auch das zugeteilte Wahllokal steht. Wer dieses am Wahlsonntag nicht aufsuchen will oder kann, sondern lieber per Briefwahl abstimmen möchte, kann bis spätestens 6. Oktober 2023, 15 Uhr (zweiter Tag vor der Wahl – nach § 24 Abs. 4 Satz 1 LWO), einen Antrag auf Wahlschein stellen.

Dies erfolgt durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, online oder durch persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt im Rathaus, die Wahlbenachrichtigung der Gemeinde muss dafür nicht abgewartet werden. Beachten Sie bitte beim Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland, dass längere Zustellungszeiten bestehen als innerhalb des Bundesgebietes.

Wer sich entscheidet, seine Stimme am 8. Oktober im Wahllokal abzugeben, benötigt dort einen Lichtbildausweis, um seine Identität zu bestätigen.