Bebauungsplan „Parkstraße/Fischerweg“
Bekanntmachung
über den Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens „Parkstraße/Fischerweg“ und Aufhebung des entsprechenden Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat in seiner Sitzung vom 08.11.2018 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
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