Gröbenzell im Blick
“Gröbenzell im Blick” ist das Mitteilungsblatt der Gemeinde Gröbenzell. Dieses wird sechs Mal im Jahr erstellt und an alle Gröbenzeller Haushalte verteilt. Zudem ist das jeweils aktuelle Mitteilungsblatt im Rathaus erhältlich.
Das Mitteilungsblatt beinhaltet den Bereich “Rathaus” mit wichtigen Informationen der Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus können Gröbenzeller Institutionen, Ortsverbände und Vereine sowie die Gemeinderatsfraktionen Beiträge und Bilder unter presse@groebenzell.de zur Veröffentlichung einreichen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses externe Service-Angebot nicht barrierefrei ist.
Redaktionsschluss und Veröffentlichungstermine
| Ausgabe | Redaktionsschluss | Veröffentlichung |
|---|---|---|
| 01/2026 | 26. Januar 2026 | 11. Februar 2026 |
| 02/2026 | 30. März 2026 | 15. April 2026 |
| 03/2026 | 8. Juni 2026 | 19. Juni 2026 |
| 04/2026 | 27. Juli 2026 | 12. August 2026 |
| 05/2026 | 28. September 2026 | 14. Oktober 2026 |
| 06/2026 | 23. November 2026 | 9. Dezember 2026 |
Beiträge und Bilder, die nach Redaktionsschluss (also nach 23:59 Uhr des oben angegebenen Tages) eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Was bei der Erstellung eines Beitrags zu beachten ist
Bei den Beiträgen soll es sich um aktuelle Informationen bzw. nicht zu weit zurückliegende Veranstaltungen handeln. Insbesondere das Erscheinungsdatum des GiB ist zu beachten.
Pro Verein/Verband/Institution ist ein Artikel pro Ausgabe möglich.
Beleidigende bzw. despektierliche oder anderweitig unangebrachte Beiträge können nach dem Ermessen der Gemeinde Gröbenzell von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden.
Die Länge der Texte ist auf 50 Zeilen bei 30 Anschlägen pro Zeile (also 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Überschrift) begrenzt. Wir bitten alle Vereine, Verbände, Organisationen und Gemeinderatsfraktionen, sich an diese Vorgaben zu halten. Der zuständige, externe Redakteur behält sich Kürzungen und Streichungen vor.
Es ist auf das Gendern in *-Form zu achten (z. B. „die Autor*innen“ oder „die Besucher*innen“) sowie ein für Informationstexte gängiger Schreibstil zu verwenden (keine Ich-/Du-Form).
Die Textbeiträge sind als Worddokument abzuspeichern und als Anhang per E-Mail an presse@groebenzell.de zu senden. Es empfiehlt sich, vor dem Versand die Rechtschreibprüfung über das Dokument laufen zu lassen.
Die Bildzugehörigkeit zum jeweiligen Text ist deutlich zu kennzeichnen durch eine einheitliche Benennung von Text und Bild. Für die Bildunterschrift sind alle abgebildeten Personen mit Vor- und Zunamen sowie Titel zu nennen und eindeutig zuzuordnen.
Vor der Einsendung müssen die Bildrechte geklärt sein: Seitens der abgebildeten Personen (Persönlichkeitsrecht) und der oder des Fotografierenden (Urheberrecht) muss Einverständnis mit der Veröffentlichung bestehen.
Bei der Übermittlung von Fotos ist zu beachten, dass jedes Bild als eigene JPG-Datei im Anhang abgespeichert wird und die Zugehörigkeit zum jeweiligen Text deutlich gekennzeichnet ist. Die Auflösung muss mindestens 200 dpi bei 20 Zentimetern Breite betragen, andernfalls kann kein Abdruck erfolgen.
Bei Einreichung mehrerer Bilder gibt es keine Gewähr für den vollständigen Abdruck – der zuständige, externe Redakteur behält sich die Auswahl eines Bildes vor.
Der Redaktionsschluss ist zwingend einzuhalten – er verschiebt sich auch durch Feiertage nicht.
Sämtliche Berichte und Fotos der Gröbenzeller Vereine, Verbände, Organisationen und Gemeinderatsfraktionen müssen bis zum genannten Zeitpunkt (23:59 Uhr des als Redaktionsschluss festgelegten Tages) per E-Mail an presse@groebenzell.de bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.
Beiträge, die nach Redaktionsschluss eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Gröbenzell zeichnet sich nicht verantwortlich dafür, dass die ihr zur Verfügung gestellten Beiträge und Bilder den Nutzungsrechten nach dem Urheberrecht entsprechen. Die Bildrechte für eine Veröffentlichung müssen also immer bei den jeweiligen Vereinen, Verbänden und Organisationen vorliegen.
Einsendung von Bildern bitte nur mit Copyrightangabe, zum Beispiel platziert unter dem Artikeltext. Wird kein separater Bildnachweis (Wer hat das Bild fotografiert?) genannt, wird das Bild bei Veröffentlichung dem einreichenden Verein, Verband bzw. der Organisationen zugeschlagen.
Die Redaktion ist stets bemüht, alle Texte vollständig abzudrucken, behält sich aber Kürzungen vor. Diese werden in der Regel von hinten vorgenommen.
Das bedeutet, dass die Beiträge nach der Wichtigkeit der Informationen aufgebaut sein sollten: Wichtiges am Anfang, Ausschmückendes am Ende.
Die Redaktion behält sich zudem kleine redaktionelle, nicht sinnverändernde, Änderungen vor.
Kontakt zur Redaktion
Sie haben Fragen zu „Gröbenzell im Blick“, Anregungen zur Berichterstattung oder wollen melden, dass Sie keine Druckausgabe erhalten haben? Die Redaktion steht Ihnen gerne zur Verfügung.
- Telefon: +49 8142 505-240