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Sie haben sich entschlossen, zu heiraten? Herzlichen Glückwunsch.
Grundlegend für eine gemeinsame Zukunft ist jetzt der Weg zum Standesamt. Die standesamtliche Trauung ist in Deutschland die Voraussetzung für eine gesetzlich gültige Ehe. Im Rahmen einer kleinen Zeremonie gibt sich das Brautpaar vor der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten das Ja-Wort, um vor dem Gesetz als Ehepaar anerkannt zu werden.

Ehepaar bei der Eheschließung am Standesamt Gröbenzell

Das Standesamt der Gemeinde Gröbenzell

Standesamt der Gemeinde Gröbenzell. Von links nach rechts: Anja Metz, Erster Bürgermeister Martin Schäfer, Mandy Tiefenmoser und Julia Lewi
Der Erste Bürgermeister Martin Schäfer mit den Standesbeamtinnen Anja Metz, Mandy Tiefenmoser und Julia Lewi

Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer von beiden verhindert, kann die eine Person die andere schriftlich ermächtigen. Wenn beide Eheschließende aus wichtigem Grund verhindert sind, kann ausnahmsweise die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Das Standesamt Gröbenzell ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig, sofern beide oder einer der Ehegatten den Hauptwohnsitz in Gröbenzell haben. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Die Standesbeamtin muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben.

Weitere Informationen zur Anmeldung der Eheschließung finden Sie im BayernPortal.

Durchführung der Eheschließung

Eine Eheschließung im Standesamt Gröbenzell ist auch möglich, wenn die Ehegatten keinen Wohnsitz in Gröbenzell haben. Sie geben dann bei der vorher durchgeführten Anmeldung der Eheschließung das Standesamt Gröbenzell als Eheschließungsort an.

Die Eheschließung in Gröbenzell wird grundsätzlich von einer der drei Standesbeamtinnen durchgeführt.

Eheschließungen finden grundsätzlich Montag bis Freitag nach Absprache mit den Standesbeamtinnen statt. Mehrmals im Jahr bietet das Standesamt Gröbenzell auch Trauungen an Samstagen an.

Zur Terminvereinbarung von Eheschließungen nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Standesamt auf.  

Trauungszimmer

Das Trauungszimmer bietet Ihnen Platz für 40 Gäste zuzüglich Ihrer beiden Trauzeuginnen und/oder Trauzeugen. Es befindet sich im dritten Stock, ein Lift ist vorhanden. Ein Fotograf darf selbstorganisiert mitgebracht werden.

Trauungszimmer im Gröbenzeller Rathaus

Dachterrasse

Auf der Dachterrasse können Sie und Ihre Gäste nach der Eheschließung einen Sektempfang unter dem Motto „über den Dächern Gröbenzells“ durchführen. An Samstagen besteht diese Möglichkeit aus organisatorischen Gründen nur dem letzten Brautpaar zur Verfügung. Trauungen werden jedoch nur im Trauungszimmer durchgeführt.

Dachterrasse des Gröbenzeller Rathauses mit bepflanzten Inseln und Sitzbänken rundherum

Stammbücher

Die Gemeinde Gröbenzell bietet jedem Brautpaar die Möglichkeit, ein Stammbuch zu erwerben. Sprechen Sie dazu einfach unsere Standesbeamtinnen bei der Besprechung Ihrer Eheschließung an.

Stammbücher zur Trauung liegen neben einem Blumengesteck auf einem Tisch im Trauungszimmer

Kontakt

Sie haben Fragen? Unser Standesamt steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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Standesamt
    Telefonnummern
  • +49 8142 505-219