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Was sind Bauleitpläne?

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Flächennutzungsplan

In der vorbereitenden Bauleitplanung wird für das gesamte Gemeindegebiet ein Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt. Der FNP beschreibt, wie der Boden genutzt werden soll, um der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde zu entsprechen.

Bebauungsplan

In der verbindlichen Bauleitplanung werden Bebauungspläne für Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Sie beinhalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und bilden damit die Grundlage für weitere, zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen.

In Bebauungsplänen werden beispielsweise die Art der baulichen Nutzung (z. B. Allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet etc.) und das Maß der baulichen Nutzung (z. B. zulässige Grundfläche, Anzahl der Vollgeschosse etc.) festgesetzt.

Bebauungspläne sind nach dem BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Grundsätze der Bauleitplanung

Bauleitpläne sollen eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung gewährleisten und müssen daher diverse Aspekte berücksichtigen:

  • Unter sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Gesichtspunkten soll der gegenwärtigen sowie zukünftigen Generationen ein gleichermaßen qualitätsvolles Leben ermöglicht werden.
  • Eine sozialgerechte Bodennutzung soll gesichert werden, die dem Wohl der Allgemeinheit dient und die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt.
  • Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen geschützt und entwickelt werden.
  • Die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild soll baukulturell erhalten und entwickelt werden. Aus diesem Grund soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
  • Die Bauleitplanung soll darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. der Klimaanpassung insbesondere in der Stadtentwicklung leisten.

Um den vielfältigen Anforderungen gerecht werden zu können, ist in Deutschland die Beteiligung der Öffentlichkeit im Zuge der Bauleitplanung durch das Baugesetzbuch geregelt. Die sogenannten Träger öffentlicher Belange (Behörden, Verbände, Interessengruppen etc.) werden um eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Bauleitplan gebeten. Auf diese Weise werden beispielsweise Belange bezüglich des Umwelt- und Naturschutzes überprüft. Des Weiteren wird der breiten Öffentlichkeit – also allen interessierten Personen – die Gelegenheit gegeben, sich am Bauleitplanverfahren zu beteiligen und Einwände gegen die Planung zu äußern.


Bauleitpläne in Gröbenzell

Wenn Sie in Gröbenzell neu bauen oder ein Haus umbauen, modernisieren oder sanieren wollen, so finden Sie alle Informationen auf einen Blick hier zusammengefasst.

Bebauungspläne der Gemeinde Gröbenzell

Screenshot aus dem BayernAtlas der das Gemeindegebiet Gröbenzell zeigt
Vorschau der Gröbenzeller Bebauungspläne im BayernAtlas

Wenn Sie an den Festsetzungen Ihres Grundstücks interessiert sind, können Sie online direkt einen Blick in den entsprechenden Bebauungsplan werfen.

Die Bebauungspläne der Gemeinde Gröbenzell können öffentlich über den BayernAtlas eingesehen werden. Der BayernAtlas ist ein kostenloser Kartenviewer des Freistaates Bayern.

Tipp: Die Verlinkung führt Sie direkt zur Übersicht der Bebauungspläne in Gröbenzell. Über eine konkrete Adress-Eingabe in die Suchleiste kann direkt das betreffende Grundstück aufgerufen werden. Durch einen Klick in die Karte öffnet sich anschließend ein neues Fenster rechts oben (Objekt-Information). Beim Herunterscrollen finden Sie die „URL des Rasterbildes“ sowie die „URL der textlichen Festsetzungen“. Hierbei handelt es sich um Links zum jeweiligen Bebauungsplan und dessen Festsetzungen.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Gröbenzell

Übrigens, auch der gemeindliche Flächennutzungsplan ist über „Bebauungspläne Bayern“ im BayernAtlas abrufbar. Um den Flächennutzungsplan sichtbar zu machen, bitte hier die Ansicht Gröbenzells aufrufen und dann mithilfe der Computer-Maus ins Ortszentrum in die Kreuzung Augsburger Straße/Kirchenstraße/Puchheimer Straße/Karwendelstraße hineinzoomen.

Information
Alternativ ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gröbenzell auch zum Download verfügbar. Dieses Angebot ist leider nicht barrierefrei.
Flächennutzungsplan herunterladen

Die Abteilung Bauleitplanung erteilt gern weitere Auskünfte zum gemeindlichen Flächennutzungsplan, je nach Wunsch am Telefon oder – nach vorheriger Terminvereinbarung – auch persönlich im Rathaus. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Bauverwaltung: telefonisch unter +49 8142 505-292 oder per E-Mail an bauverwaltung@groebenzell.de.


Aktuelle Bauleitplanverfahren

An dieser Stelle finden Sie Bekanntmachungen und Unterlagen zu aktuellen Entwürfen von Bauleitplänen in der frühzeitigen oder förmlichen Beteiligungsphase sowie zu Satzungsbeschlüssen.

Wann und wo aktuell eine öffentliche Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Abgabe einer Stellungnahme möglich ist, erfahren Sie unter folgendem Link.

Parallel erfolgen die ortsüblichen Bekanntmachungen auch an den Gemeindetafeln.


Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO