Kommunale Wärmeplanung
Begrifflichkeiten
Energienutzungspläne (ENP) und Kommunale Wärmepläne (KWP) teilen das übergeordnete Ziel, die Kommune auf eine klimaneutrale und zukunftsfähige Energieversorgung umzustellen.
Während sich die KWP auf den spezifischen Bereich der Wärmeversorgung konzentriert, verfolgt der ENP einen breiteren, aber weniger detaillierten Ansatz. Der ENP dient daher oftmals als Grundage für die gesetzlich verpflichtende KWP.
Energienutzungsplan (ENP) der Gemeinde Gröbenzell
Ein Energienutzungsplan (ENP) ist ein strategisches Planungsinstrument, das einen Überblick über die momentane sowie zukünftige Energiebedarfs- und Energieversorgungssituation in der Gemeinde gibt.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat die ENIANO GmbH mit der landkreisweiten Erstellung digitaler Energienutzungspläne (ENP) für die einzelnen Kommunen beauftragt.
Die ENP wurden unter Einbezug der Gemeindeverwaltungen sowie der Klima- und Energieagentur KLIMA³ der drei Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech erarbeitet.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2025 hat die ENIANO GmbH den ENP für die Gemeinde Gröbenzell vorgestellt.
Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Energie- und Nachhaltigkeitsplanung für die Gemeinde Gröbenzell, mit Fokus auf Klimaschutz und Energieeffizienz.
Es wurden umfangreiche Daten zur Energieversorgung, zum Verbrauch und zu CO₂-Emissionen erhoben und analysiert, um Handlungsfelder zu identifizieren.
Der Bericht schlägt konkrete Maßnahmen vor, darunter die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung nachhaltiger Mobilität.
Ziel ist es, Gröbenzell langfristig klimaneutral und resilient gegenüber den Folgen des Klimawandels zu gestalten.
Der Energienutzungsplan für die Gemeinde Gröbenzell sowie verschiedene Bestands- und Potenzialkarten des digitalen ENP sind beim Landratsamt Fürstenfeldbruck zum Download verfügbar.
Sie finden dort auch die Dokumente aller anderen Landkreiskommunen, gebündelt auf einer Seite.
Hinweis: Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Der Energienutzungsplan der Gemeinde Gröbenzell ist fertiggestellt. Nun beginnt die Kommunale Wärmeplanung: Als nächster Schritt wird die Gemeindeverwaltung mit der Klima- und Energieagentur KLIMA³ über das weitere Vorgehen beraten.
Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung.
Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht.
Ein Wärmeplan im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes (siehe Hintergrundinformationen – weiter unten) stellt lediglich ein strategisches Planungsinstrument dar. Ein solcher führt daher nicht zu einer rechtlich verbindlichen Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden (§ 4 Abs. 2 WPG) oder mit einer sogenannten ZUG-Förderung sind bis zum 30.06.2026 zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Die Gemeinde Gröbenzell fällt unter die Kommunen mit höchstens 100.000 Einwohnenden und muss daher gem. § 4 Abs. 2 WPG einen kommunalen Wärmeplan bis 30.06.2028 erstellen.
Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) des Bundes in Kraft getreten. Es verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet kommunale Wärmeplane erstellt werden.
Die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Bayern wurden in die Verordnung zur „Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ aufgenommen und am 18. Dezember 2024 im Kabinett beschlossen. Sie sind am 2. Januar 2025 in Kraft getreten. Damit sind die Gemeinden verpflichtet, einen Wärmeplan nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen.
Mit der Aufgabenübertragung der kommunalen Wärmeplanung vom Freistaat auf die Gemeinden gehen entsprechende Ausgleichszahlungen einher (Konnexitätsprinzip). Die Kommunen erhalten durch die Aufgabenübertragung einen pauschalen Ausgleich für die Gutachtenkosten sowie für die Verwaltungskosten.