Lastenradverleih
Egal, ob Großeinkauf, Fahrt zum Badesee mit Kind und Kegel oder ein kranker Hund, der zum Tierarzt muss… Die Gründe, warum Bürgerinnen und Bürger im Alltag oftmals auch für kurze Strecken aufs Auto zurückgreifen, sind vielfältig. Dabei können viele dieser Fahrten bequem mit dem Lastenrad erledigt werden.
Da ein Lastenfahrrad nicht allen zur Verfügung steht, bietet die Gemeinde Gröbenzell in Kooperation dem Interessensverein Gröbenzell e.V. (IVG) ab dem 10. Juli 2022 ein Lastenpedelec (mit Elektro-Unterstützung beim Treten) kostenlos zum Verleih an.
Das Lastenrad wurde zur Hälfte vom IVG, zur anderen Hälfte von unterschiedlichen lokalen Sponsoren finanziert.
Das Lastenpedelec (Carqon Classic) bietet Platz für zwei Kinder und/oder Transportgut bis zu 75 kg. Neben dem Umweltschutz bietet ein Lastenrad viele weitere Vorteile: Innerorts ist man viel mobiler als mit dem Auto, die lästige Parkplatzsuche entfällt und man kann sich an der frischen Luft bewegen.
So funktioniert’s
Das Gröbenzeller Lastenfahrrad kann nach vorheriger Buchung im Online-Buchungskalender ohne Hinterlegung eines Pfands für bis zu drei Tage ausgeliehen und getestet werden. Abholung bzw. Rückgabe finden vormittags an der Gemeindeverwaltung und nachmittags an der Gemeindebücherei statt.
Abholung
- Eintragen des Ausleihzeitraums über den Webkalender auf der Website der Gemeinde Gröbenzell (mindestens zwei Stunden im Voraus) oder per Telefon/E-Mail (per E-Mail mindestens 24 Stunden im Voraus): Es müssen Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse und Personalausweisnummer angegeben werden.
- Abholung des Lastenrades 15 bis 30 Minuten vor dem Ausleihzeitraum zu den Öffnungszeiten am Rathaus oder der Gemeindebücherei
- Fahrradcheck (Sichtkontrolle) durch den Nutzenden und Bestätigung auf dem Ausleihformular
- Bei Erstnutzenden: Einweisung in das Fahrrad
Bei der Abholung …
- … werden die personenbezogenen Daten überprüft
- … wird eine Unterschrift des Nutzenden zur Bestätigung der Kenntnisnahme von AGB, Nutzungshinweisen und Datenschutzerklärung eingeholt
Rückgabe
Bitte das Lastenrad möglichst geladen zurückgeben – ansonsten die Akkus ausbauen und persönlich an der Info abgeben.
- Zurückbringen des Fahrrads (zu den Öffnungszeiten am Rathaus oder der Gemeindebücherei): Bitte immer am Abstellplatz hinter dem Rathaus unter der Überdachung abstellen, mit dem Felgenschloss absperren und mit dem Kettenschloss an einem der Abstellbügel fixieren.
- Fahrradcheck durch den Nutzenden, Schäden oder Defekte bitte auf dem Rückgabeformular vermerken.
- Abgabe von Schlüssel und Rückgabeformular an der Info (der Gemeindeverwaltung oder der Bücherei)
Abholung und Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten
Es ist möglich das Lastenrad auch außerhalb der Öffnungszeiten abzuholen. Dazu muss ein Schlüssel vorab abgeholt werden.
Bitte melden Sie sich nach der Buchung telefonisch unter 08142 / 505 -0 oder -270.
Kontakt bei Fragen
Bei Fragen zum Lastenradverleih steht Ihnen die Gemeinde Gröbenzell gerne zur Verfügung.
- Telefon: +49 8142 505-0
Gröbenzeller Lastenrad – Tipps zum Radeln mit dem Lastenpedelec
- Sie sind als Fahrerin oder Fahrer verantwortlich für die Sicherheit und eventuelle Schäden am Lastenpedelec. Fahren Sie vorsichtig und kontrollieren Sie das Rad vor Fahrtantritt mit Hilfe der Checkliste auf dem Ausleihformular auf Mängel. Beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Wenn Sie das Lastenrad zum ersten Mal ausleihen, werden Sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Gemeinde oder der Bücherei eingewiesen.
- Fahren Sie das Lastenpedelec zunächst ohne Beladung und üben Sie erst einmal vorsichtig auf einer wenig befahrenen Straße (beispielsweise bei der Abholung auf dem Rathausvorplatz oder dem Vorplatz von Bücherei und Bürgerhaus. Vor allem Lenken und Bremsen sind gewöhnungsbedürftig. Schauen Sie immer in die Richtung, in die Sie fahren möchten und machen Sie keine hastigen Bewegungen.
- Der Transport von Kindern erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Kinderbeförderung gibt es zwei Sitze. Wenn Kinder befördert werden, sind diese mit den Gurten zu sichern.
- Bei mehrtägiger Leihe: Das Fahrrad muss über Nacht regensicher und gut abgesperrt gesichert werden.
- Bei Temperaturen unter 5 Grad: Nehmen Sie bei längerer Fahrtunterbrechung (ab 1 Stunde) und über Nacht den Akku immer mit ins Warme. Kälte schadet dem Akku und verkürzt Reichweite sowie Lebensdauer! Den Akku immer erst laden, wenn er wieder auf Zimmertemperatur ist! Bei unterkühlten Akkus steigt die Gefahr von Akkubränden.
- Zusätzlich kann ein Regen-/Sonnenverdeck ausgeliehen werden. Bitte bei der Reservierung mit angeben.
- Zum Transport von Waren kann die Sitzbank einfach per Klick herausgenommen werden.
- Bei vollgeladenem Akku liegt der Aktionsradius etwa zwischen 50 und 70 Kilometern, abhängig von z.B. Gesamtgewicht, Fahrweise und Untergrund/Umgebung. (Hinweis: Da die letzten Kilometer der Reichweite für die Lichtanlage genutzt werden, sollten Sie das Fahrrad nicht zu leer fahren!)
- Zum Einsetzen und Entnehmen des Akkus kann das Akkuschloss mit dem Schlüssel des Rahmenschlosses geöffnet werden. Den Akku in die entsprechende Halterung einführen, bis diese hörbar einrastet und mit dem Schlüssel wieder verriegeln (bzw. aufsperren und Akku entnehmen).
- Den Bordcomputer durch Drücken auf den Power-Knopf aktivieren.
- Mit den +/- Tasten können Sie den Unterstützungsmodus auswählen. Empfehlung: Starten Sie mit der niedrigsten Unterstützungsstufe (1).
- Beim Abstellen ist der Fahrradständer zu nutzen, um ein Kippen des Rades zu verhindern.
- Nutzen Sie zum Absperren das Felgenschloss und zusätzlich das zugehörige Kettenschloss, um den Rahmen an einen festen Gegenstand anzusperren – auch bei kurzer Abwesenheit (z.B. Laternenpfahl, Fahrradständer, stabiler Zaun, etc.).
- Lichtanlage: Über den Bordcomputer wird das Licht eingeschaltet.
- Beim Ausleihen der Regenabdeckung: Die Boxabdeckung kann per Druckknopf befestigt werden. Bitte bei Rückgabe die Abdeckung wieder an der Box befestigen.
- Herausnehmen des Akkus: Der Akku an der Box mit dem Schlüssel des Rahmenschlosses aufschließen und nach oben hinten herausziehen. Bei der Rückgabe des Rades gesondert mit abgeben!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27.06.2022
Das Gröbenzeller Lastenrad ist ein kostenloses Angebot der Gemeinde Gröbenzell.
Das Lastenrad (-pedelec) wird nach vorheriger Reservierung den Gröbenzeller Bürger*innen sowie Gästen der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.
Diesen soll durch das Angebot die Möglichkeit gegeben werden, eine alternative Mobilitätsform im Alltag zu nutzen und auszuprobieren: Ein Lastenrad stell eine Alternative zur Nutzung eines Autos für beispielsweise den Transport von Kindern, Waren und Haustieren dar. Die Gemeinde Gröbenzell, aber auch jede Nutzerin und jeder Nutzer setzt so ein Zeichen für klimafreundliche Mobilität und leistet einen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Gemeindegebiet.
Durch den kostenlosen Verleih für bis zu drei Tage kann das Lastenpedelec ausgiebig getestet werden. Gleichzeitig kann ein Anreiz zur Anschaffung eines eigenen Lastenrads als Alternative zum Auto gegeben werden.
Die Gemeinde Gröbenzell bittet die Nutzer*innen des Lastenrades, sorgsam damit umzugehen und etwaige Schäden unverzüglich zu melden, sodass es auch andere in einwandfreiem Zustand nutzen können. Sollte der Reparaturaufwand zu hoch werden, könnte ein kostenloser Verleih oder das komplette Angebot nicht mehr gewährt werden.
Die hier genannten Bedingungen gelten für das Ausleihen des Gröbenzeller Lastenrads an Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Gemeinde Gröbenzell. Das Mindestalter der ausleihenden und mit dem Gröbenzeller Lastenrad fahrenden Personen beträgt 16 Jahre. Der Verleih (Organisation, Reservierung und Ausgabe) erfolgt im Auftrag der Gemeinde durch das Bauamt, Bereich Umwelt (GB III/3), in Zusammenarbeit mit der Gemeindebücherei.
Im Sinne der besseren Lesbarkeit haben wir uns entschieden innerhalb des weiteren Textes auf das Gendern zu verzichten und stattdessen das generische Maskulinum zu verwenden.
Die Grundsätze des Ausleihens werden in den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Gröbenzeller Lastenrads erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Lastenpedelec und es entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf eine Ausleihe. Die im Ausleihformular geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Verleihs verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben (siehe hierzu auch beiliegendes Formular „Information zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die Gemeinde Gröbenzell“).
Das Lastenrad ist bis mindestens zwei Stunden vor Beginn des Ausleihzeitraums über den Online-Kalender oder telefonisch oder per E-Mail zu buchen. Erfolgt die Buchung per E-Mail ist das Rad mindestens 24 Stunden im Voraus zu buchen. Das Rad ist erst nach erfolgter Buchungsbestätigung (automatische Mail durch den Online-Kalender, telefonisch oder als Mail-Rückantwort eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin) vollständig gebucht. Bei der Buchung sind personenbezogene Daten (vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Personalausweisnummer, Geburtsdatum) anzugeben.
Das Fahrrad kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses oder der Bücherei entliehen werden:
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 16:00 – 18:30 Uhr
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei
Montag: 10:00 – 12:00 Uhr, 14:30 – 18:30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr, 14:30 – 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 13:00 Uhr
Bei der Abholung werden die personenbezogenen Daten überprüft, wird eine Unterschrift des Nutzers zur Bestätigung der Kenntnisnahme von AGB, Nutzungshinweisen und Datenschutzerklärung eingeholt, ist eine Sichtkontrolle des Rads durchzuführen und wird der Nutzer ggf. (sofern es ein Erstnutzer ist) in das Rad eingewiesen.
Die Leihe und/ oder Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist nur möglich, wenn der Beginn oder das Ende des Buchungszeitraums entsprechend liegt und sofern das Rad von der ausleihenden Person schon einmal ausgeliehen wurde (kein Erstnutzer).
Abholung und Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten
Abholung: Der Schlüssel wird im Vorfeld während der Öffnungszeiten entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen bei der Gemeindeverwaltung oder der Bücherei abgeholt (inkl. Prüfung der Daten, Unterschrift des Nutzenden, Sichtkontrolle und ggf. Einweisung). Für die Abholung des Schlüssels ist bei der Buchung des Rads vorab telefonisch ein Termin zur Abholung mit der Gemeindeverwaltung (08142 / 505-0) oder der Bücherei (08142 / 505-270) zu vereinbaren.
Das Fahrrad wird kurz vor dem Ausleihzeitraum (weniger als eine halbe Stunde im Voraus) selbstständig am Abstellplatz abgeholt. Es ist eine Sichtkontrolle durchzuführen und das Ausleihformular fertig auszufüllen. Werden bei der Abholung Schäden oder Defekte festgestellt, müssen diese in das Ausleihformular eingetragen werden. Das Ausleihformular wird in den Postkasten der Gemeinde eingeworfen.
Rückgabe: Bei der Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist das Rad inklusive Regenverdeck und Ladekabeln in geladenem Zustand wieder pünktlich am Abstellplatz abzustellen und abzusperren. Das Rückgabeformular ist auszufüllen und in den Postkasten der Gemeinde einzuwerfen.
Der Schlüssel ist in einem verschlossenen, entsprechend beschrifteten Briefumschlag im Postkasten der Gemeinde einzuwerfen oder später zu den Öffnungszeiten zurückzugeben.
Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des Lastenpedelecs für dieses verantwortlich. Die Gemeinde übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenpedelecs. Vor Fahrtbeginn muss sich der Nutzer mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen und dieses auf seine Verkehrsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Verkehrstüchtigkeit und offensichtliche Mängel (ordnungsgemäßer Zustand) hin überprüfen. Liegt vor Nutzungsbeginn ein offensichtlicher technischer Mangel vor oder tritt ein solcher während der Nutzung ein, hat der Nutzer die Nutzung des Lastenpedelecs zu unterlassen bzw. sofort zu beenden und den Mangel der Gemeindeverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
Der Nutzer ist verpflichtet, während der Dauer der Nutzung die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der StVO stets zu beachten. Der Nutzer darf das Lastenrad nur nutzen, wenn er zur sicheren Führung imstande ist.
Das Lastenrad des Modells Carqon Classic ist für eine Zuladung von max. (zwei Kindern) 75kg in der Box und einem Fahrergewicht von max. 100kg ausgelegt. Das Tragen eines vom Nutzer selbst bereitzustellenden Fahrradhelms während der Nutzung wird ausdrücklich empfohlen. Ungeübte Fahrer sollten sich vor der Nutzung im Straßenverkehr an das Lastenrad gewöhnen, beispielsweise bei der Abholung auf dem Rathausvorplatz/ Vorplatz der Bücherei/ des Bürgerhauses.
Es sind insbesondere die aktuellen Vorgaben aus § 21 Abs. 3 StVO „Personenbeförderung“ zu beachten.
Es ist untersagt
- die zulässige Last von 75 kg (zzgl. Fahrergewicht von max. 100kg) zu überschreiten
- das Lastenpedelec in Bus oder Bahn mitzunehmen
- unter Alkohol-, Medikamenten- und/oder Drogeneinfluss zu fahren
- das Lastenrad zu gewerblichen Zwecken (Auslieferungen, Zustellungen, o.ä.) zu nutzen, mit denen Geld verdient wird, hierzu zählen auch geringfügige Beschäftigungen oder „Schüler-/Studentenjobs“
- bei starkem Wind oder Unwetter gemäß Warnung des Deutschen Wetterdienstes zu fahren
- freihändig zu fahren
- an Fahrradrennen, Fahrradtests o.ä. teilzunehmen
- leicht entzündliche, explosive, giftige und/oder gefährliche Güter oder Stoffe zu transportieren oder solche die die Box, besonders den Innenraum, in unverhältnismäßiger Weise schädigen oder verdrecken könnten
- Umbauten und sonstige Eingriffe am Lastenpedelec vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Das Fahrrad wird von der Gemeinde Gröbenzell kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte durch den Nutzer ist nicht gestattet. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und „Tipps zum Radeln mit dem Lastenpedelec“).
Das Lastenpedelec ist während des Nichtgebrauchs gegen die einfache Wegnahme zu sichern. Es muss mit dem Felgenschloss abgesperrt werden und zusätzlich mit Hilfe des Kettenschlosses an einen festen Gegenstand (z.B. Fahrradanlehnbügel, Straßenlaterne) angeschlossen werden.
Beim Parken des Lastenpedelecs sind die Regeln der StVO zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch das Fahrrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert und andere Fahrzeuge sowie andere Gegenstände nicht beschädigt werden.
Die Haftung der Gemeinde Gröbenzell sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder es sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, und die Gemeinde das gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat. Die Haftung nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Gemeinde haftet nicht für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Variante 1 BGB, soweit die Gemeinde hierfür kein Verschulden trifft. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf konkurrierende Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen des Lastenpedelecs, welche von diesem zu vertreten sind. Darüber haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon (z. B. Regenverdeck, Bordcomputer). Bei Schlüsselverlust sind die Kosten für die Anschaffung eines neuen Schlüssels von ihm zu tragen. Die Benutzung des Lastenpedelecs durch Gröbenzeller Bürgerinnen und Bürger sowie durch Besucherinnen und Besucher erfolgt auf eigenes Risiko.
Alle Schäden am Lastenpedelec sind den Ansprechpartnern für den Lastenradverleih, in Vertretung der Gemeinde Gröbenzell, vor oder während der Ausleihe mitzuteilen. Zudem können Probleme beim Ausleihvorgang, weitere Tipps und Hinweise für die Nutzung des Lastenpedelecs o.ä. d den Ansprechpartnern mitgeteilt werden:
E-Mail: lastenrad@groebenzell.de
Telefon: +49 8142 505-270 (Ansprechpartner Bücherei) oder +49 8142 505-0 (Ansprechpartner Gemeindeverwaltung)
Die Gemeinde ist sehr daran interessiert, den Verleih so angenehm wie möglich zu gestalten.
Die Gemeinde behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.
Datenschutzerklärung
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die Gemeinde Gröbenzell (GB III / 3 Umwelt, H 5 Bücherei)
Die Gemeinde Gröbenzell misst dem Schutz der Privatsphäre eine sehr hohe Bedeutung zu. Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen zum Datenschutz.
Die Datenerhebung erfolgt zur Organisation und Durchführung der kostenlosen Ausleihe des Lastenrads der Gemeinde Gröbenzell.
Gemeinde Gröbenzell
Rathausstraße 4
82194 Gröbenzell
E-Mail: gemeinde@groebenzell.de
Telefon: +49 (0)8142 / 505-0
Telefax: +49 (0) 8142 / 505-59
Internet: www.groebenzell.de
E-Mail: datenschutz@groebenzell.de
Telefon: +49 8142 505-240
Die Gemeinde Gröbenzell erhebt Ihre Daten für die Organisation und Durchführung des Ausleihens eines Lastenrads der Gemeinde Gröbenzell. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf
- Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO, wonach Sie Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke geben.
- Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO, weil die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Ihre Anfrage erfolgen.
Dazu verarbeitet die Gemeinde Gröbenzell personenbezogene Daten, die sich in folgende Datenkategorien einteilen lassen:
- Personendaten
- Adressdaten
- Kommunikationsdaten
Diese Daten werden durch die Gemeinde Gröbenzell ausschließlich zur Durchführung des vorgenannten Zweckes verarbeitet.
a) Die betroffenen Sachgebiete der Gemeinde Gröbenzell (GB III / 3 Umwelt und H 5 Bücherei) dürfen an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz) Ihre personenbezogenen Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeindeverwaltung) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Die Löschung der erfassten personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 17 DSGVO. Diese Daten werden gelöscht, wenn die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Zweckerreichung entfallen ist. Die Zweckerreichung ist spätestens erreicht, wenn Ausleihe und Rückgabe des Lastenrads vollständig abgewickelt sind und Schäden durch Nutzende am Lastenrad oder Personen oder Sachen ausgeschlossen werden können (maximal sechs Monate nach Rückgabe).
Sofern längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder eine Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten ausschließlich für diesen Zweck gespeichert.
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
- Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO).
- Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
Sie haben in den Fällen, in denen Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO erteilt haben, das Recht, die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Das bedeutet, dass die vor dem Widerruf erfolgte Verarbeitung auf Basis der Einwilligung rechtmäßig erfolgte (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte dies im Ausnahmefall erfolgen, ist dies nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 Buchst. a) DSGVO).
- Wir benötigen Ihre Daten, um Ihnen das Lastenrad zur Leihe zur Verfügung stellen zu können und es so vor Diebstahl zu schützen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben,
– kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden,
– kann der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Aufsichtsbehörde gegenüber öffentlichen Stellen ist:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19, 80502 München (Postanschrift)
Wagmüllerstraße 18, 80538 München (Hausanschrift)
Telefon: +49 (0)89 212672-0
Telefax: +49 (0)89 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Zur Buchung des Lastenrads über den Buchungskalender müssen personenbezogene Daten im Buchungskalender der Firma SuperSaaS B.V., Vijzelstraat 68, 1017 HL Amsterdam, Niederlande angegeben werden.
Die Gemeinde Gröbenzell verweist im Rahmen der Nutzung des Buchungskalenders auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Firma SuperSaas B.V.: https://www.supersaas.de/info/datenschutzrichtlinie (öffnet in neuem Tab)
Stand: 22.06.2022