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Ein Lineal, Bleistift und Mappen mit Unterlagen liegen zusammen auf einem Flurplan

Die Gemeinde Gröbenzell führt in Zusammenarbeit mit Fachplanerinnen und Fachplanern unterschiedliche städtebauliche Planungen durch.

Die formelle städtebauliche Planung in Form der Bauleitplanung ist insbesondere im Baugesetzbuch festgeschrieben. Bauleitpläne werden aufgestellt, wenn sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich erscheinen.

Laufende Verfahren zu den Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Gröbenzell sind auf der Übersichtsseite „aktuelle Bauleitplanung“ zusammengefasst.

Symbolischer Landkartenausschnitt des Gemeindegebiets Gröbenzell

Darüber hinaus bieten informelle Planungen die Möglichkeit, städtebauliche Leitvorstellungen zu formulieren sowie Handlungsfelder und Maßnahmen zu definieren. Die Gemeinde Gröbenzell hat auf diese Weise ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, aus dem ein Fördergebiet hervorgeht.

In Gröbenzell gibt es zudem mehrere gemeindliche Gestaltungssatzungen und Verordnungen, die für Sie als Bauherrin bzw. Bauherr oder Architektin bzw. Architekt von Bedeutung sind.

Kontakt bei Fragen

Bei baurechtlichen Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an die Bauverwaltung der Gemeinde Gröbenzell wenden.

Kontakt
Bauverwaltung, Prüfung Bauanträge, Baurecht
    Telefonnummern
  • +49 8142 505-292