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Die Gemeinde Gröbenzell hat das Ziel, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Website www.groebenzell.de der Gemeinde Gröbenzell.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 9 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Dateiformate von Büroanwendungen: Teilweise können PDF, Word oder sonstige Dokumente nicht barrierefrei sein. Aufgrund der hohen Anzahl an Dokumenten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) a).
  • Video-Liveübertragungen: Live-übertragene zeitbasierte Medien (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) c).
  • Karten und Kartendienste: Online-Karten und Kartendienste, die nicht zu Navigationszwecken dienen, können nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. Soweit möglich werden Karten als Grafik mit aussagekräftigem Alternativ-Text dargestellt (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) d).
  • Inhalte von Dritten, die von der Gemeinde Gröbenzell weder finanziert noch entwickelt werden noch ihrer Kontrolle unterliegen. Hierzu zählen u. a. Kartenmaterial, Dokumente und Formulare in PDF-Form (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) e).

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.07.2022 erstellt und zuletzt am 01.02.2024 überprüft bzw. aktualisiert.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine am 22.07.2022 durchgeführte BITV-Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie der Gemeinde Gröbenzell mitteilen unter barrierefreiheit@groebenzell.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter barrierefreiheit@groebenzell.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Gröbenzell
Rathausstraße 4
82194 Gröbenzell

Telefon: +49 8142 505-0
Telefax: +49 8142 505-259
E-Mail: gemeinde@groebenzell.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html