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Die Gemeinde Gröbenzell ist immer auf der Suche nach Wahlhelfenden, denn nach der Wahl ist vor der Wahl. Im Durchschnitt findet jährlich eine Wahl statt.

Wahlhelfende überwachen ehrenamtlich die ordnungsgemäße Durchführung bei Wahlen und Abstimmungen und helfen bei der Ausgabe und Auswertung der Stimmzettel mit. Sie erhal­ten eine Aufwandsentschädigung und eine kleine Brotzeit.

Amtliche Stimmzettel liegen aufeinander, mit einem Stift auf dem Tisch

Voraussetzung

Folgende Voraussetzungen müssen dabei am Wahltag erfüllt werden:

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.

Nach einer entsprechenden schriftlichen Berufung begrüßt die Gemeinde Gröbenzell Sie in einem Wahllokal bzw. Briefwahllokal.

So melden Sie sich im Wahlamt

Sie schreiben einfach eine E-Mail an wahl@groebenzell.de oder melden sich telefonisch bei der Gemeinde.

Von der Meldung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bis zur Berufung zur Wahl

Vor jeder Wahl schreibt das Wahlamt alle im Wahlhelferpool erfassten Wahlhelfenden an und fragt unverbindlich an, ob man für die nächste Wahl zur Verfügung steht oder nicht. In ihrer Antwort geben die Angeschriebenen auch an, welche Rolle sie bei der letzten Wahl im Urnen- bzw. Briefwahllokal hatten (z. B. Vorsteherin, Schriftführer, Beisitzerin) und welche Rolle bei der nächsten Wahl angestrebt wird.

Daraufhin erfolgt Rathaus-intern die Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Hierbei kommt es auch manchmal vor, dass jemand trotz Meldung nicht berücksichtigt werden kann, weil alle Wahllokale bzw. Briefwahllokale vollständig besetzt sind. Die Gemeinde nimmt Sie dann aber gern als mobile Reserve für den Wahlsonntag auf, um gegebenenfalls auf krankheitsbedingte Ausfälle kurzfristig reagieren zu können.

Nach der Einteilung erhalten Sie eine Berufung für ein Wahllokal bzw. Briefwahllokal, deren Empfang Sie dann bestätigen müssen.

Kurz vor dem Wahltag erhalten die Vorstehenden, Schriftführenden und deren Stellvertretungen eine Wahlhelferschulung durch das Wahlamt. Diese erfolgt in der Regel in der Woche vor der Wahl.

Dann kann der Wahltag kommen!

Ablauf am Wahltag

Am Wahltag finden Sie sich dann pünktlich in Ihrem Wahl- bzw. Briefwahllokal ein und starten Ihre Wahlhandlungen. Ihre genauen Anwesenheitszeiten werden Ihnen vorab mitgeteilt, da die Öffnungszeiten der Wahllokale in zwei Schichten abgedeckt werden. Im Briefwahllokal erfolgt ein gemeinsamer Start aller Wahlhelfenden am Nachmittag.
Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt nach 18:00 Uhr, wenn alle Wahllokale offiziell geschlossen sind.