Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung der eingereichten Wahlvorschläge am 20.01.2026
Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl
- des Gemeinderats
- der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters
am Sonntag, 08. März 2026
Die Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, 20. Januar 2026 (47. Tag vor dem Wahltag) um 17:00 Uhr im Rathaus Gröbenzell, Rathausstr. 4, 82194 Gröbenzell, Großer Sitzungssaal (3. OG), statt.
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
08.01.2026
gez. Metz, Wahlleiterin der Gemeinde Gröbenzell