Höhere Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar
Der Bundesrat hat am 30. Januar der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden insbesondere Anpassungen im Gebührenbereich vorgenommen, um eine weiterhin kostendeckende Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Anpassung der Gebühren für Personalausweise
Zum 7. Februar 2026 tritt eine Neuregelung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Die Gebühr wird wie folgt angepasst:
- 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Die Gebührenerhöhung ist erforderlich, da sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den ausstellenden Behörden in den vergangenen Jahren erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen waren.
Gebühr für Reiseausweise der Bundespolizei
Darüber hinaus wird die Gebühr für einen von der Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis angepasst. Die seit dem Jahr 2002 unveränderte Gebühr wird künftig kostendeckend auf 32 Euro festgesetzt.
Mit den Maßnahmen leistet die Verordnung einen Beitrag zur Entlastung der Verwaltung und zur Sicherstellung effizienter Abläufe im Pass- und Ausweiswesen. Die Änderungen sollen am 7. Februar 2026 in Kraft treten.