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  1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet am Sonntag, 08. März 2026 um 20:30 Uhr im Rathaus Gröbenzell, Kleiner Sitzungssaal, Rathausstraße 4, statt.

Da mehr als zwei gültige Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters vorliegen, wird die Sitzung für den Fall angesetzt, dass keine der sich bewerbenden Personen bei der Hauptwahl am 08. März 2026 mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält und eine Stichwahl erforderlich sein wird. Der Wahlausschuss hat insoweit unverzüglich die Namen der beiden Stichwahlteilnehmer und der auf sie entfallenen Stimmen festzustellen (§ 78 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

öffentlichen Anschlag am Rathaus, Schaukasten vor dem Rathaus

gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist diese genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

Die Internetpräsentation am Wahlabend dient lediglich der Information.

19.02.2026

gez. Metz, Wahlleiterin der Gemeinde Gröbenzell