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Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs.1 S. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat in seiner Sitzung vom 24.09.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Enzianstraße, nordwestlich der Alpenstraße“ gefasst. Der Planbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans ist im nachstehenden Lageplan schwarz gestrichelt umgrenzt dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2026 wurde im Rathaus der Gemeinde Gröbenzell, Rathausstraße 4, 82194 Gröbenzell, Zimmer OG 2 – 13, niedergelegt, und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden

Die Niederlegung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Dr. Daniel Holmer
Erster Bürgermeister

25.09.2026

Anhang zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Enzianstraße, nordwestlich der Alpenstraße: Karte des Geltungsbereichs