Amtliche Bekanntmachungen & aktuelle Informationen
9. Dezember 2025
Bekanntmachung der Gemeinde Gröbenzell über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags sowie der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, 08.03.2026
- Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familiennamen, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
- Es besteht folgende Eintragsmöglichkeit:
- Anschrift des Eintragungsraums: Rathaus Gröbenzell, Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 4, 82194 Gröbenzell
- Eintragungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch jeweils 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zusätzlich am Donnerstag, 08.01.2026 bis 20:00 Uhr und Samstag, 10.01.2026 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - barrierefrei: ja
- Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
09.12.2025
gez. Metz, Gemeinde Gröbenzell