Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 C „Sonnenweg 13“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 60 C „Sonnenweg 13“ gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses fand in der Zeit vom 05. März 2026 bis 12. März 2026 statt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.05.2026 den Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 C für den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1863, Sonnenweg 13 in Gröbenzell in der Fassung vom 21.05.2026 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde die Auslegung des Entwurfs beschlossen. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird abgesehen.
Der Umgriff des Bebauungsplans wird im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Der Bebauungsplan dient der Neuordnung der Bauräume auf dem Grundstück Flur-Nr. 1863, Sonnenweg 13, ohne Änderung von Art und Maß der baulichen Nutzung. Das bestehende Baufenster wird durch zwei Baufenster ersetzt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 60 bleiben im Übrigen unverändert.
Die Verfahrensunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 C liegen vom 11.06.2026 bis 09.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Gröbenzell, Rathausstraße 4, 82194 Gröbenzell, Bauamt, Zimmer OG 1-24 im 1. Stock, während der allgemeinen Amts- bzw. Dienstzeiten öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Um einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte die Ortsentwicklung.
- +49 8142 505-237
- +49 8142 505-279
Während der o.g. Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im gemeindlichen Bauamt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bevorzugt elektronisch, bei Bedarf aber auch per Post oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Verfahrensunterlagen zur Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 60 C „Sonnenweg 13“
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