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Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat in seiner Sitzung vom 18.12.2025 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 C „Sonnenweg 13“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Grundstücks mit der Flur-Nr. 1863 der Gemarkung Gröbenzell beschlossen.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden (verkleinerten) Lageplan:

Lageplan Flur-Nr. 1863, Sonnenweg 13 Bebauungsplan 60c

Der Bebauungsplan Nr. 60 C betrifft eine Maßnahme der Innenentwicklung. Ziel ist die Neuordnung der Bauräume innerhalb eines bestehenden Baugrundstücks im bebauten Ortsbereich. Die Planung sieht die Änderung des Baufensters vor, ohne eine Änderung von Art und Maß der baulichen Nutzung. Das bestehende Baufenster wird durch zwei Baufenster ersetzt.

Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB sind erfüllt.