Verordnung der Gemeinde Gröbenzell über verkaufsoffene Nächte an Werktagen vom 16. April 2026
Aufgrund von Art. 5 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 246, BayRS 8050-20-A) erlässt die Gemeinde Gröbenzell folgende Verordnung:
§ 1
Abweichend von Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 BayLadSchlG dürfen am 28.11.2026 von 20 bis höchstens 23 Uhr im gesamten Gemeindegebiet Gröbenzell die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gröbenzell, den 17.04.2026
Gemeinde Gröbenzell
Martin Schäfer
Erster Bürgermeister