Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes der Umlegung "Bahnhofstraße West"
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau vom 29. April 2020
Gemäß § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, gibt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau, Krankenhausstraße 9, 85521 Dachau bekannt, dass der Umlegungsplan der Umlegung "Bahnhofstraße West" am
29. April 2020
unanfechtbar geworden ist.
Aufstellung des Umlegungsplans der Umlegung „Bahnhofstraße West“
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau vom 20. April 2020
Gemäß § 69 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau, Krankenhausstraße 9, 85521 Dachau, am 20. April 2020 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans bekannt gemacht.
Einleitung der Umlegung „Bahnhofstraße West“
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau vom 12. Juni 2019
Gemäß § 50 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau, Krankenhausstraße 9, 85521 Dachau, am 12. Juni 2019 gefasste Umlegungsbeschluss bekannt gemacht.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier:
· Bekanntmachung Umlegungsbeschluss „Bahnhofstraße West“
· Übersichtskarte zum Umlegungsbeschluss „Bahnhofstraße West“
Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses der Umlegung „Bahnhofstraße West“
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau vom 12. Juni 2019
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau, Krankenhausstraße 9, 85521 Dachau, hat mit Beschluss vom 12. Juni 2019 für das Bebauungsplangebiet „Bahnhofstraße West“ die Umlegung eingeleitet.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis (ohne Belastungsnachweis nach Abteilung III des Grundbuchs), das die beteiligten Flurstücke und deren Eigentümer nachweist, liegen in der Zeit
vom 3. Juli 2019 bis 2. August 2019
im Rathaus Gröbenzell, Danziger Straße 23, 82194 Gröebenzell
während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme in den Belastungsnachweis nach Abteilung II des Grundbuchs ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.