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Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat in seiner Sitzung am 31.7.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen.

Die Satzung liegt im Rathaus Gröbenzell, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. OG-29, während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsicht aus.

Gröbenzell, 1.10.2025

Martin Schäfer
Erster Bürgermeister