Freude schenken – unter diesem Motto steht die Aktion Wunschbaum, die seit vielen Jahren gemeinsam vom Verein Selbstständige in Gröbenzell (SIG e.V.) und der Gemeinde durchgeführt wird. Auch 2026 sollen auf diesem Weg wieder Weihnachtswünsche bedürftiger Menschen erfüllt werden.
Insgesamt 50 Wünsche können von hilfsbereiten Bürgerinnen und Bürgern erfüllt werden: Sowohl Wunschpatinnen bzw. Wunschpaten als auch Beschenkte bleiben für die Öffentlichkeit absolut anonym.
Wer darf sich etwas wünschen?
Neben Empfängerinnen/Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe und Wohngeld sollen gerade auch diejenigen an der Wunschaktion teilnehmen können, die keine staatliche finanzielle Hilfen dieser Art bekommen aber deren Verdienst knapp über den für die genannten Sozialleistungen festgelegten Grenzen liegt. Die Prüfung der Bedürftigkeit erfolgt nach festgelegten Kriterien über die Gemeinde Gröbenzell.
Wann startet die Aktion?
Ab Montag, 19. Oktober bis Dienstag, 24. November 2026 dürfen Wünsche, die einen Wert bis zu 50 Euro haben, angemeldet werden. Ansprechpartnerin dafür ist in der Gemeindeverwaltung Gröbenzell, Hannelore Neff. Telefonisch unter der Rufnummer 08142 / 505-253 oder hannelore.neff@groebenzell.de zu erreichen.
Was darf man sich wünschen?
Außer Bargeld eigentlich alles. Wünsche können zum Beispiel sein: Kinderspielzeug, Gutscheine für Kleidung, Schuhe, Lebensmittel, Drogerie, Friseur, Apotheke u.s.w.
Wo hängt die Wunschliste aus?
Ab Freitag, 30. November 2026 wird eine anonymisierte Liste mit einer Wunschbeschreibung am Rathaus ausgehängt. Zusätzlich findet sich die Wunschliste dann auch hier.
Wer erfüllt die Wünsche?
Bürgerinnen und bürger, die eine Wunsch-Patenschaft übernehmen möchten, melden sich bitte ab Freitag, 30. November 2026, ausschließlich telefonisch bei Ingrid Streibel (SIG e.V.) unter Tel. 08142 / 650 39 84. Sie kümmert sich um die Abstimmung der Wünsche.
Wann können die Päckchen abgegeben werden?
Die Weihnachtswunsch-Päckchen können ab Montag, 30. November bis spätestens Dienstag, 15. Dezember 2026 an der Information der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Rathausöffnungszeiten abgegeben werden. Sie sollen festlich verpackt und deutlich sichtbar mit der Nummer des Wunsches gekennzeichnet sein.
Wo und wann können die Päckchen abgeholt werden?
Die Weihnachtswunsch-Päckchen können ab Mittwoch, 16. Dezember bis Freitag, 18. Dezember 2026 im Rathaus Gröbenzell während der üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.