Öffentliche Einrichtungen
Die Gemeindeverwaltung sorgt für ein lebenswertes Gröbenzell. Egal, ob Winterdienst, Spielplatzpflege, Friedhof oder das unkomplizierte Ausleihen von Büchern, Medien und Dingen – die gemeindlichen Einrichtungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger da.
Gemeindebücherei
Die Gemeindeeinrichtung liegt im Herzen Gröbenzells. Das besondere an der gemeindlichen Einrichtung: Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, eine grüne, nachhaltige und lebendige Bücherei zu sein. Alle Informationen zu Öffnungszeiten, Ausleihmodalitäten, Neuigkeiten und Veranstaltungen hier.
Gemeindlicher Betriebshof
Der gemeindliche Betriebshof ist sozusagen die Hausmeisterei fürs Gemeindegebiet: Egal ob Grünflächenpflege, Winterdienst, das Leeren von Mülleimern, die Wartung von Tausch.Bücher.Boxen und Spielplätzen – die Profis vom Betriebshof kümmern sich darum.
Auf der Übersichtsseite „Winterdienst in Gröbenzell“ (öffnet in neuem Tab) finden Sie alle Informationen rund um Eis und Schnee gebündelt – vom Räumplan über die Verordnung über die Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen der Gemeinde Gröbenzell – bis hin zur Liste aller Streukästen im Ortsgebiet.
Friedhof
Der Gröbenzeller Gemeindefriedhof befindet sich in der Friedenstraße. Der Haupteingang befindet sich gleich neben der Gärtnerei, Friedenstraße 7.
Öffnungszeiten
1. April bis 30. September: 08:00 bis 19:00 Uhr
1. Oktober bis 31. März: 08:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt im Rathaus: friedhof@groebenzell.de
Schon gewusst? Am Gröbenzeller Friedhof können Sie zur Erleichterung der Grabpflege Schubkarren gegen ein Pfand von 1 Euro ausleihen. Zudem gibt es einen Grablichtautomaten (öffnet in neuem Tab). Dieser verkauft nachhaltige Grablichter aus Rapswachs im Mehrweg-Glas. Die Lichter werden von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen hergestellt, somit förder der Kauf der Lichte die Inklusion.
Die Anlage der Gräberfelder (Übersichtskarte hier zum Ausdrucken) (öffnet in neuem Tab) mutet an wie natürlich gewachsen, die blumig-tropfenförmige Strukur macht den Friedhof einzigartig in der Region.
Der Erwerb einer Grabstätte ist im Rathaus bei der Friedhofsverwaltung persönlich zu beantragen. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt auf, da ggf. eine Auswahl des Grabes durch einen Besuch am Friedhof erfolgen kann. Die Durchführung einer Bestattung ist vorher nicht möglich.
Unsere Friedhofsverwaltung berät Sie gerne bei der Auswahl der Grabstätte und des Grabmals sowie bei der Anlage des Grabes entsprechend der Bestimmungen der gültigen Friedhofsbenutzungssatzung.
Auf dem Gröbenzeller Friedhof sind folgende Grabarten zum Erwerb möglich:
- Einzelgrab
- Doppelgrab
- Familiengrab
- Doppelfamiliengrab
- Kindergrab
- Erdurnengrab
- Urnennische
- Urnenstelen
- anonymes Erdurnengrab
Gestaltungsgrundsatz
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt bleibt.
Bei der Gestaltung der Grabstellen sind folgende Außenmaße zu beachten:
- Einzel-/Doppelgrab: Länge 2,00 m, Breite 1,00 m
- Familiengrab: Länge 2,20 m, Breite 1,50 m
- Doppelfamiliengrab: Länge 2,20 m, Breite 2,20 m
- Erdurnengrab: Länge 1,50 m , Breite 1,00 m
- Kindergrab: Länge 1,50 m, Breite 1,00 m
Pflege und Instandhaltung der Gräber
Für die Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Grabstätten können selbst angelegt und gepflegt werden oder ein damit zugelassener Gärtner beauftragt werden.
Jede Grabstätte ist spätestens sechs Monate nach der Beisetzung bzw. nach Erwerb des Nutzungsrechts würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten. Grabbeete dürfen nicht höher als 20 cm sein. Die Anlegung von Grabhügeln ist nicht gestattet, ebenso wie Einfassungen aus Stein, Metall oder Holz.
Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, im Grabschmuck, sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden.
An den Urnennischen und Urnenstelen dürfen keinerlei Gegenstände angebracht werden.
Die Urnengrabstätte unter Bäumen ist als Rasenfläche angelegt und wird von der Gemeinde gepflegt. Jede Grabstätte kann mit einer bodenebenen angebrachten Schriftplatte in einer Größe von 0,30 x 0,30 m mit Namen und Daten versehen werden. Als Schrift sind weder erhabene noch aufgedübelte Buchstaben oder Zeichen zugelassen. Die Grabstellen dürfen nicht bepflanzt, eingefasst oder bekiest werden. Grabschmuck und das Ablegen sonstiger Gegenstände sind grundsätzlich nicht zulässig.
Gärtnerische Gestaltung der Grabstätten
Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse und Gehölze zu verwenden, welche die benachbarten Gräber und Anpflanzungen nicht beeinträchtigen. Dabei sollen möglichst heimische Arten Verwendung finden.
Gehölze (Zwergsträucher, strauch- oder baumartige Pflanzen, Bäume) dürfen nicht höher als die Grabmale werden und somit die Höhe von 140 cm nicht überschreiten. Die Gemeinde kann den Schnitt oder die völlige Beseitigung stark wachsender Gehölze anordnen.
Bitte beachten Sie
Entspricht der Zustand der Grabstätte nicht den Vorschriften der Friedhofsbenutzungssatzung, kann die Gemeinde den Nutzungsberechtigten unter Fristsetzung dazu auffordern, den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Fristablauf können die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Nutzungsberechtigten getroffen werden; ebenso ist die Gemeinde bei Nichteinhaltung der Vorschriften berechtigt, das vorhandene Grabmal zu entfernen und die Grabstelle einzuebnen.
Größe der Grabdenkmäler
Grabdenkmäler dürfen grundsätzlich folgende Maße nicht überschreiten:
- Einzel-/Doppelgrab: Breite 0,80 m, Höhe 1,40 m
- Familiengrab: Breite 1,20 m, Höhe 1,40 m
- Doppelfamiliengrab: Breite 2,00 m, Höhe 1,40 m
- Erdurnengrab: Breite 0,80 m, Höhe 1,00 m
- Kindergrab: Breite 0,50 m, Höhe 1,00 m
- Urnengrabstätte unter Bäumen: Breite 0,30 m, Breite 0,30 m
Die Tiefe von Grabmalen aus Stein soll im Regelfall 0,45 m nicht überschreiten. Ausnahmen richten sich nach der Grablage. Schmiedeeiserne Grabmale dürfen bis zu 1,40 m hoch sein, bei Urnen- und Kindergräbern bis zu 1 m.
Zustimmungserfordernis
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde.
Der Antrag ist in doppelter Ausfertigung bei der Gemeinde, Friedhofsverwaltung, einzureichen und muss enthalten:
- Ausführungszeichnung im Maßstab 1:10 einschließlich der Aufschrift
- Beschreibung der Art, Beschaffenheit und Farbe des Grabsteins
- Angabe des Standortes des Grabmals auf der Grabstätte
Fundamentierung
Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.
Unterhalt
Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb der festzusetzenden, angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu tun oder das Grabmal zu entfernen. Die Nutzungsberechtigten sind für jeden Schaden haftbar, der durch Absinken, Umstürzen o. ä. von Grabmalen oder durch Abstürzen von Teilen davon verursacht wird. Einmal im Jahr wird von Seiten der Friedhofsverwaltung eine Begehung durchgeführt, wobei die Standfestigkeit der Grabsteine oder Kreuze überprüft werden.
Kostenloser Lastenradverleih
Egal, ob Großeinkauf, Fahrt zum Badesee mit Kind und Kegel oder ein kranker Hund, der zum Tierarzt muss: Im Kooperation mit dem Interessensverein Gröbenzell e.V. (IVG) bietet die Gemeinde Gröbenzell ein Lastenpedelec kostenlos zum Verleih an. Das praktische Lastenfahrrad mit Elektro-Unterstützung beim Treten kann nach vorheriger Online-Buchung von Montag bis Samstag am Rathaus und an der Bücherei ausgeliehen werden.
Die Gemeinde als öffentliche Arbeitgeberin
Gröbenzells öffentliche Einrichtungen können Sie nicht nur als Bürgerin und Bürger nutzen. Sie können auch dort arbeiten! Bibliothek, Betriebshof, aber auch die gemeindlichen Kinder- und Jugendeinrichtungen, der Friedhof und natürlich die Rathausverwaltung bieten vielseitige, unbefristete Arbeitsplätze mit flexibler Arbeitszeitgestaltung.
Möchten Sie Gröbenzell als Gemeindemitarbeiterin und Gemeindemitarbeiter aktiv mitgestalten? Die Personalabteilung im Rathaus freut sich jederzeit über Initiativbewerbungen. Wo die Gemeinde derzeit aktiv tatkräftige Verstärkung sucht, ist im Stellenportal gelistet.