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Wenn Schnee und Eis in Gröbenzell Einzug halten, dann helfen im Ort alle zusammen: Der gemeindliche Betriebshof startet seine Räumfahrzeuge, der Landkreis kümmert sich um schnee- und eisfreie Kreis- und Staatsstraßen, und für die Sicherheit der zu-Fuß-Gehenden sorgen die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit Schneeschaufel und Streusplitt. So schaffen bei Winterwetter viele Hände gemeinsam freie Fahrt und sichere Wege in Gröbenzell.

Schneeflocken auf ebener Fläche, verschneiter Boden

Räumplan der Gemeinde Gröbenzell

Die Gemeinde Gröbenzell hat ein Herz für Radfahrende: Durch eine bewusste Anpassung des gemeindlichen Räumplans werden seit der Wintersaison 2020/21 speziell auch häufig genutzte „Zweirad-Routen“ schnee- und eisfrei gehalten. Der gemeindliche Betriebshof räumt bzw. salzt deshalb in Gröbenzell über die geforderten Mindestauflagen hinaus. Das kommt natürlich auch allen anderen Verkehrsteilnehmenden zugute. Auf den Staats- und Kreisstraßen im Ortsgebiet sorgt parallel der Landkreis für sichere Fahrbahnverhältnisse bei Eis und Schnee.

Die Grafik zeigt eine Karte des Gröbenzeller Gemeindegebiets mit Symbolen und Markierung für den Winterdienst ab dem Winter 2020/2021.
Räumplan der Gemeinde Gröbenzell mit farbiger Übersicht zum Winterdienst im Gemeindegebiet (Stand Januar 2024)

Information
Freie Bahn für die Räumfahrzeuge
Damit der Betriebshof die Straßen bei winterlichen Wetterverhältnissen effektiv räumen kann, müssen sie frei von parkenden Autos sein. Denn Räumfahrzeuge brauchen für ihre Arbeit genug Platz – wenn alle Straßenränder zugeparkt sind, kommen sie besonders auf engeren Fahrbahnen nicht durch.

Daher die Bitte in eigener Sache: Parken Sie Ihre Fahrzeuge spätestens dann aufs eigene Grundstück oder in die Garage um, wenn frischer Schnee fällt. Dann klappt’s auch mit dem Besuch des Räumfahrzeugs!

Sicherungspflicht vor dem eigenen Grundstück

Auch die Gröbenzeller Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer helfen in der Wintersaison mit, indem sie an ihre Grundstücke angrenzende Gehwege regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt es eine Gehbahn auf der Straße zu schaffen.

Die Sicherungspflicht im Ortsgebiet ist geregelt in der Verordnung über die Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen der Gemeinde Gröbenzell: Sie dient dem Wohlergehen aller Bürgerinnen und Bürger.

Ansicht des tief verschneiten Gröbenzeller Ortskerns, von oben fotografiert

Übersicht der Streukästen im Ortsgebiet

Die Gemeindeverwaltung stellt im Winterhalbjahr zum Umsetzung der Sicherungspflicht geeigneten Rollsplitt zur Verfügung. Mehr als 30 Streukästen im gesamten Gemeindegebiet stehen zur Entnahme der benötigten Mengen für die Bürgerinnen und Bürger bereit, der Splitt wird regelmäßig vom gemeindlichen Betriebshof nachgefüllt.

Hier kann man sich bedienen:

Alpenstraße/Mittenwalder Straße
Am Zillerhof/Einmündung Danzigerstraße
Ammerseestraße/Bernhard-Rößner-Straße
Ascherbachstraße/Unterführung zur Exterstraße bei Litfaßsäule
Augsburgerstraße/Zweigstraße
Bahnhofstraße/Irisstraße
Bahnhofstraße/Weiherweg
Bussardstraße/Dr. Troll-Straße
Eschenrieder Straße/Am Waldeck
Eschenrieder Straße/Bahnhofstraße
Eschenrieder Straße/Hainbuchenweg
Exterstraße bei Litfaßsäule
Farmerstraße/Freyastraße/Jägerstraße östlich
Freyastraße/Olchinger Straße
Freyastraße/Wildmoosstraße/Auenstraße
Friedhof (Haupteingang)
Graßlfingerstraße/Akeleistraße
Gröbenbachstraße/Dianastraße/Bahnweg
Industriestraße Höhe 31
Karwendelstraße (Kreuzapotheke)
Klosterweg/Olchinger Straße
Koloniestraße
Olchinger Straße (gegenüber Autohaus Gröbenzell)
Olchinger Straße/Am Zillerhof
Osterseestraße (Wendehammer)
Puchheimer Straße/Hans-Sachs-Straße
S-Bahn Südseite
Tannenfleckstraße/Bernhard-Rößner-Straße
Von-Branca-Straße/Sandbergsiedlung
Weiherweg/Akeleistraße
Wildmoosstraße (Malteser)
Winterstraße/Herbststraße
Übersicht der Streukästen im Gröbenzeller Gemeindegebiet – Entnahme in haushaltsüblichen Mengen erwünscht!

Bitte beachten Sie: Die Streukästen sind nur für Gröbenzeller Bürgerinnen und Bürger gedacht, um sie bei der Umsetzung ihrer Verkehrssicherungspflicht zu unterstützen. Eine Entnahme von gemeindlichem Streugut durch Hausmeisterfirmen, andere kommerzielle Anbieter und Personen von außerhalb ist nicht erlaubt.

Übersicht aller Streukästen im Gemeindegebiet Gröbenzells, farbig hinterlegt auf einer schwarz-weißen Kartenansicht von Gröbenzell (Stand Januar 2024)
Übersicht aller Streukästen im Gemeindegebiet Gröbenzells (Stand Januar 2024)

Sollte „Ihr“ nächstgelegener Streukasten gerade zu wenig befüllt sein, so freut sich der Betriebshof über eine Mitteilung. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Gröbenzellerinnen und Gröbenzellern für ihre Mithilfe in der kalten Jahreszeit.

Kontakt
Betriebshof Gröbenzell
    Adresse
  • Rotwandstraße 1
    82194 Gröbenzell
    Telefonnummern
  • +49 8142 52757