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Planen & Bauen

Luftwärmepumpen-Einbau: Tipps und Infos aus der Bauverwaltung

Bild: HarmvdB auf Pixabay

In Zeiten wachsenden Umweltbewusstseins und steigender Energiekosten ist das Heizen mit erneuerbaren Energien auf dem Vormarsch. Besonders Luftwärmepumpen werden immer beliebter – auch in der Gartenstadt Gröbenzell. Allerdings sorgt der Boom für Fragezeichen bei Bürgerinnen und Bürgern, Stichwort Baurecht und Nachbarschaftsschutz. Die gemeindliche Bauverwaltung fasst die wichtigsten Informationen rund um den Einbau von Luftwärmepumpen zusammen.

Was sind Luftwärmepumpen?

Luftwärmepumpen sind innovative Heizsysteme, die die Umgebungsluft als Energiequelle nutzen, um Wohnräume effizient und nachhaltig zu beheizen. Da sie im Gegensatz zu herkömmlichen Heizmethoden wie Öl- oder Gasheizungen auf eine erneuerbare Energiequelle setzen, tragen Luftwärmepumpen aktiv zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Neben den ökologischen bieten sie auch ökonomische Vorteile, denn bange Fragen nach der Höhe des Gas- oder Ölpreises stellen sich mit diesem Heizsystem nicht mehr.

Wie werden sie juristisch und technisch eingeordnet?

Eine Luftwärmepumpe ist baurechtlich eine sogenannte Nebenanlage und daher grundsätzlich verfahrensfrei. Das bedeutet, sie kann ohne Baugenehmigung errichtet werden. Technisch gesehen ist die Luftwärmepumpe jedoch keine Nebenanlage: Zwar grenzt sie sich räumlich vom Hauptbaukörper ab (sie steht vor oder neben dem Haus), jedoch nicht funktional, denn sie gehört ja zur Heizanlage des Gebäudes.

Was sagt das bayerische Baurecht?

Baurechtlich gesehen geht von den Luftwärmepumpen keine gebäudeähnliche Wirkung aus. Zu diesem Ergebnis ist das Oberlandesgericht München 2018 gekommen (OLG München, Urteil vom 11.4.2018 – 3 U 3538/17).

In einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH München, Beschluss vom 15.2.2019 – 9 CS 18.2638) stellte der VGH darüber hinaus klar, dass eine Luftwärmepumpe grundsätzlich keine Feuerstätte ist.

Insofern dürfen Luftwärmepumpen, wie alle baurechtlichen Nebenanlagen, ohne Abstandsflächen und innerhalb von freizuhaltenden Abstandsflächen errichtet werden – auch unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Grundlage dafür ist Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO). Zu diesem Ergebnis ist auch das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 06.12.2016 (M 1 K 16.3351) gekommen.

Was bedeutet das für die Planung?

Zwar kann eine Luftwärmepumpe grundsätzlich verfahrensfrei errichtet werden, jedoch darf sie anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften dabei nicht widersprechen, etwa einem Bebauungsplan.

Und das ist häufig der Fall: Denn meist sieht die Luftwärmepumpen- Planung ausgerechnet einen Standort außerhalb der „erlaubten“ Fläche vor. Denn Bebauungspläne legen mit den „festgesetzten überbaubaren Flächen“ für jedes Grundstück verbindlich fest, wo auf dem Grundstück bauliche Anlagen erstellt werden dürfen – und wo nicht.

Was heißt das in der Praxis?

Erst prüfen, dann umsetzen – so lautet die Devise. Widerspricht die geplante Luftwärmepumpe auf dem eigenen Grundstück weder dem Bebauungsplan noch anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, so kann sie ohne Genehmigung errichtet werden.

Wenn die Luftwärmepumpen-Planung jedoch dem Bebauungsplan des eigenen Grundstücks zuwider läuft, braucht man vor der Installation eine baurechtliche Genehmigung. Dafür ist ein „Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans“ bei der Gemeinde Gröbenzell zu stellen.

Was muss ich vor der Installation noch klären?

Baurecht ist nicht alles. Damit eine Luftwärmepumpe stressfrei laufen kann, sollte im Interesse der Nachbarschaft auch der Immissionsschutz in der Planungsphase bedacht werden. Die Bauverwaltung stellt auf Nachfrage gerne eine Informationsbroschüre zum Immissionsschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Verfügung. Auch das Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamtes Fürstenfeldbruck hilft bei diesem Thema gern weiter: Zuständig für Gröbenzell ist Herr Koch, Tel. 08141/ 519-262, roman.koch@lra-ffb.de.

Abschließend empfiehlt die Bauverwaltung, unmittelbare Nachbarn frühzeitig über die geplante Luftwärmepumpe und deren Standort zu informieren. Für die eigene Rechtssicherheit kann es darüber hinaus hilfreich sein, sich die Zustimmung der Nachbarn schriftlich bestätigen zu lassen.

Beratungsangebot der Bauverwaltung

Sie möchten eine Luftwärmepumpe errichten und haben weitere Fragen? Sie haben vielleicht sogar schon eine Skizze des geplanten Standorts auf dem Grundstück? Eine E-Mail an bauverwaltung@groebenzell.de genügt, die Mitarbeitenden der Bauverwaltung helfen gerne bei der baurechtlichen Beurteilung weiter. Auch die Infobroschüre zum Immissionsschutz ist dort auf Anfrage erhältlich.