/gzll/20230131-100511-Saatkraehe-Pixabay.jpg)
In den kommenden Tagen starten in Gröbenzell die ersten Vergrämungsmaßnahmen gegen die Saatkrähen-Population: Ein Falkner wird seine Tätigkeit aufnehmen und soll mit Hilfe seines speziell ausgebildeten Greifvogels dazu beitragen, dass die Saatkrähen ihre Neststandorte verlassen. So sollen diese vom Brüten im Siedlungsgebiet abgehalten werden.
Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger gefragt
Damit die geplanten Maßnahmen erfolgreich sein können und sich die Saatkrähen nicht auf andere Bereiche im Siedlungsgebiet ausbreiten, bittet die Gemeinde Gröbenzell alle Bürgerinnen und Bürger zu melden, wenn an anderen Stellen Krähennester entstehen sollten. Dies am besten per E-Mail an umwelt@groebenzell.de oder telefonisch unter 08142/505 -234. Ein Saatkrähennest erkennt man am Neststandort, der sich meist am Kronenschluss von Laubbäumen befindet sowie daran, dass mehrere Nester nah beieinanderliegen. Einzelnester hingegen sind unproblematisch, da es sich dabei meist um Rabenkrähen handelt, die nicht in Kolonien brüten. Zudem sollen Saatkrähen keinesfalls gefüttert werden.
Hintergrundinformationen zu den Saatkrähen in Gröbenzell
Seit der Unterschutzstellung der Vögel durch das Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 1977 kam es zu einem deutlichen Anwachsen der zuvor stark geschrumpften Saatkrähen-Population in Bayern. Die Brutgebiete, die sich ursprünglich in offenen Landschaften mit Gehölzgruppen befanden, befinden sich inzwischen fast ausschließlich innerhalb von Städten und Gemeinden, wo die Krähend als störend wahrgenommen werden.
In Gröbenzell wurden im Jahr 2021 die ersten brütenden Saatkrähen gemeldet. In 2022 verzeichnete die Gemeinde einen Anstieg auf insgesamt 66 Nester in der Ammersee Straße und der Rathausstraße. Dies hatte zu Konflikten mit Anwohnerinnen und Anwohnern geführt, weshalb der Gemeinderat beschlossen hat, sich an den, durch die Regierung von Oberbayern genehmigten, Vergrämungsmaßnahmen zu beteiligen. Es handelt sich dabei um ein interkommunales Vorgehen in enger Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Ziel der Maßnahmen
Langfristiges sollen die Saatkrähen aus den besiedelten in siedlungsfernere Bereiche vergrämt werden. Hierfür ist jedoch die Etablierung und der Schutz einer solchen Neuansiedlung Voraussetzung. Sollten sich Saatkrähen in unproblematischen Bereichen zum Brüten niederlassen, dürfen sie dort auf keinen Fall gestört werden.