Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken – §§ 195, 196 BauGB, ImmoWertV §§ 13 bis 17 i. V. m. § 12 BayGaV Gutachterausschussverordnung
Bekanntmachung der vom Gutachterausschuss ermittelten Grundstückswerte des Landkreises Fürstenfeldbruck zum Stichtag 01.01.2026
Die durch den Gutachterausschuss beim Landratsamt Fürstenfeldbruck gemäß § 195, § 196 BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17 Gutachterausschussverordnung ermittelten Richtwerte werden in der Zeit vom
29. Juni 2026 bis einschließlich 28. Juli 2026
während Öffnungszeiten in der Gemeinde Gröbenzell – Rathaus, Rathausstraße 4, Bauamt – zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme erfolgt nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 08142 505-236, sabine.wolf@groebenzell.de einen Termin.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine amtliche Bodenrichtwertauskunft handelt! Jeder Bürger kann beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck ausschließlich schriftlich oder über https://www.boris-bayern.de einen Antrag auf eine gebührenpflichtige amtliche Bodenrichtwertauskunft stellen.