BodenrichtwerteBodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken – §§ 195, 196 BauGB, ImmoWertV §§ 13 bis 17 i. V. m. § 12 BayGaV Gutachterausschussverordnung
Die durch den Gutachterausschuss beim Landratsamt Fürstenfeldbruck gemäß §§ 195, 196 BauGB, ImmoWertV §§ 13 bis 17 in Verbindung mit § 12 BayGaV Gutachterausschussverordnung ermittelten Richtwerte werden in der Zeit vom
29. Juni 2026 bis einschließlich 28. Juli 2026
während der Dienststunden in der Gemeinde Gröbenzell – Rathaus, Rathausstraße 4,
Bauamt – zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme erfolgt nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 08142-505-236, sabine.wolf@groebenzell.de einen Termin.
Auskünfte (schriftlich und mündlich) über Bodenrichtwerte erteilt ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürstenfeldbruck,
Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck (Telefon 08141/519-131).
Im Hinblick auf die gesetzlich geregelte Kostenpflicht (Art. 6 Abs. 1 KG i.V.m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 Kostenverzeichnis) werden alle Auskünfte über die Bodenrichtwerte nur gegen
Gebühr erteilt.
Über den oben genannten Zeitraum hinaus können die Bodenrichtwerte nur in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt, Zimmer 315/313, eingesehen werden.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass beim Gutachterausschuss des Landratsamts Anträge auf Grundstücks- und Gebäudeschätzung gestellt werden können. Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Leistung.
Bitte machen Sie davon bei Bedarf Gebrauch.