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In Bayern finden am Sonntag, 8. März 2026, die Kommunalwahlen statt.

In der Gemeinde Gröbenzell entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wer Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister wird und welche 30 Mitglieder der neue Gemeinderat hat.

Zugleich werden für den Landkreis Fürstenfeldbruck die Landrätin oder der Landrat sowie die 70 Mitglieder des Kreistags neu gewählt.

Nahaufnahme: Rotstift kreuzt einen Kreis an

Falls am Wahltag keine Kandidatin und kein Kandidat für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) beziehungsweise für die Wahl zum Landrat (m/w/d) mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhält, so findet am Sonntag, den 22. März 2026 die Stichwahl statt.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl sind bei der Wahlleitung für die Landkreiswahlen im Landratsamt Fürstenfeldbruck schriftlich einzureichen, Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen bei der Gemeindewahlleitung.

Hinweis
Zeitrahmen zur Einreichung
Die Vorschläge können ab dem Tag der Bekanntmachung (frühestens 9. Dezember 2025) bis spätestens 8. Januar 2026, 18 Uhr, an der entsprechenden Stelle abgegeben werden.

Wenn bis dahin kein oder nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, so ist jeweils eine Nachfrist bis 15. Januar 2026, 18 Uhr, vorgesehen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Auszählung der insgesamt 102 Stimmen (jeweils eine Stimme für Bürgermeister- und Landratswahl, 30 Stimmen für Gemeinderat und 70 Stimmen für den Kreistag) wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Gemeinde Gröbenzell hat sich entschieden, dass die Auszählung der Stimmen über zwei Tage hinweg durchgeführt wird: Am Wahlsonntag im Anschluss an das Ende der Wahlzeit (18:00 Uhr) und am Montag, den 9. März 2026. Sollte eine Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl und/oder der Landratswahl nötig sein, so findet diese – und auch deren Stimmenauszählung – am Sonntag, den 22. März 2026 statt.

Information
Sie wollen mithelfen?
Bitte bringen Sie Zeit mit: Für die Kommunalwahl 2026 müssen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an allen drei Tagen – also Sonntag, 8. März, Montag, 9. März sowie
Sonntag 22. März 2026 – zur Verfügung stehen.
Mehr Infos zur Tätigkeit

Bei allgemeinen Fragen zu den Gemeindewahlen, Wahlvorschlägen für die Gemeinde und zu Wahlhelfern wenden Sie sich bitte an wahl@groebenzell.de. Für die Landkreiswahlen finden Sie nähere Informationen auf der Homepage des Landratsamtes.

Einteilung des Ortsgebietes in 12 Stimmbezirke

Die Gemeinde Gröbenzell hat im Vergleich zur Bundestagswahl 2025 die Stimmbezirke im Ortsgebiet von Gröbenzell (unter dem Link steht die Karte zum Ausdruck bereit) verändert und von 10 auf 12 Stimmbezirke erhöht.

Ortskarte von Gröbenzell, darauf in 12 verschiedenen Farben markiert: Die Straßenzüge, die jeweils zu den 12 Stimmbezirken gehören.
Übersicht der zwölf Gröbenzeller Stimmbezirke für die Kommunalwahlen 2026 – die farbliche Markierung zeigt in der Legende auch gleich das zugehörige Wahllokal an.

Das Wahllokal, in dem am Wahlsonntag vor Ort gewählt werden kann, kann sich demnach im Vergleich zur letzte Wahl für Sie geändert haben. Achten Sie bitte auf die Wahlbenachrichtigung, in der das Wahllokal aufgeführt ist.

Information
Wer darf wählen?
Für die Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen wahlberechtigt, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählerverzeichnis

Jede wahlberechtigte Person, die am Stichtag 25. Januar 2026 in Gröbenzell mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Diese Personen erhalten dann bis spätestens 15. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen.

Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, und meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich daher mit dem Einwohnermeldeamt Gröbenzell in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des eigenen Wahlrechts bis zum Wahltag warten. Eine Eintragungsmöglichkeit für im Ausland lebende Personen ohne Wohnsitz in Gröbenzell gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.

Bei Fragen zur Wahlberechtigung, zum Wählerverzeichnis und zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an ema@groebenzell.de.