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In Bayern finden am Sonntag, 8. März 2026, die Kommunalwahlen statt.

In der Gemeinde Gröbenzell entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wer Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister wird und welche 30 Mitglieder der neue Gemeinderat hat.

Zugleich werden für den Landkreis Fürstenfeldbruck die Landrätin oder der Landrat sowie die 70 Mitglieder des Kreistags neu gewählt.

Nahaufnahme: Rotstift kreuzt einen Kreis an

Falls am Wahltag keine Kandidatin und kein Kandidat für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) beziehungsweise für die Wahl zum Landrat (m/w/d) mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhält, so findet am Sonntag, den 22. März 2026 die Stichwahl (bitte unten stehenden Hinweis zur Briefwahl bei möglicher Stichwahl beachten) statt.

Die Ergebnisse

Am 8. März beginnen um 18 Uhr die Auszählungen in den Urnen- und Briefwahllokalen. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, können Sie diese unter folgenden Links einsehen:

Gröbenzells vorläufige Wahlergebnisse

Die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl

Die Ergebnisse der Landratswahl

Die Ergebnisse der Gröbenzeller Gemeinderatswahl

Die Ergebnisse der Kreistagswahl

Wichtig: Die Gröbenzeller Ergebnisse für den Kreistag gehen erst am Montag, 9. März, ein. Die Auszählungen hierfür starten ab 10 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen.

Die landkreisweiten Ergebnisse

Die vorläufigen Ergebnisse zur Wahl des Landrats

Die vorläufigen Ergebnisse zur Wahl des Kreistags

Briefwahl

Hinweis
Aktueller Hinweis zur Briefwahlausgabe
Die Briefwahlausgabe endet am Freitag, 6. März 2026, um 15 Uhr.
Danach ist keine Beantragung, Ausstellung und Abholung mehr möglich.
Am Samstag, den 7. März 2026 (von 8 bis 12 Uhr), ist die Briefwahlausgabe nur möglich, wenn aufgrund von Postwegverlust bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein sollten.
Am Sonntag, 8. März (von 8 bis 15 Uhr), ist die Briefwahlbeantragung nur möglich bei kurzfristig nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Attest erforderlich).

Die Briefwahlausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen ist seit 16. Februar 2026 möglich. Die Briefwahlausgabe im Rathaus erfolgt während der normalen Öffnungszeiten. Es kann vor Ort oder daheim gewählt werden.

Sollten Sie für weitere Personen (Ehegatten, Kinder, Nachbarn usw.) die Briefwahlunterlagen abholen wollen, ist zwingend die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen. Auch dürfen nur für max. drei weitere Personen die Briefwahlunterlagen abgeholt werden.

Beim Zusammenstellen der Briefwahlunterlagen wurde versehentlich bei einer kleinen Anzahl von ausgestellten Briefwahlunterlagen das Merkblatt für die Stichwahl beigefügt – dieses können Sie ignorieren, das Merkblatt hat keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Wahl. Bitte fügen Sie bei der Hauptwahl alle vier Stimmzettel dem amtlichen weißen Stimmzettelumschlag bei. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Gröbenzell. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hinweis
Briefwahlunterlagen bei möglicher Stichwahl
Wenn Sie bei einer eventuellen Stichwahl ebenfalls per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie dies zwingend auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ankreuzen – ansonsten erhalten Sie nicht automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl.

Bei Fragen zur Wahlberechtigung, zum Wählerverzeichnis und zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an ema@groebenzell.de.

Wählerverzeichnis & Wahlbenachrichtigung

Jede wahlberechtigte Person, die am Stichtag 8. Januar 2026 in Gröbenzell mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen sind bereits verschickt worden.

Wer bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, und meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Einwohnermeldeamt Gröbenzell in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des eigenen Wahlrechts bis zum Wahltag warten. Eine Eintragungsmöglichkeit für im Ausland lebende Personen ohne Wohnsitz in Gröbenzell gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.

Information
Wer darf wählen – und wie funktioniert's?
Für die Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen wahlberechtigt, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei den Kommunalwahlen sind die Stimmzettel in der Regel umfangreicher als bei anderen Wahlen. Auch gibt es ein paar Regeln beim Ausfüllen zu beachten: Kumulieren, Panaschieren und Stimmen häufeln schaffen für die Wählenden besondere Flexibilität – aber Achtung: Nur bis zur Maximalzahl der Stimmen, sonst wird der Zettel ungültig. Wissen Sie noch, wie es geht?
Das bayerische Innenministerium erklärt's!

Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Auszählung der insgesamt 102 Stimmen (jeweils eine Stimme für Bürgermeister- und Landratswahl, 30 Stimmen für Gemeinderat und 70 Stimmen für den Kreistag) wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Auszählung der Stimmen in Gröbenzell wird über zwei Tage hinweg durchgeführt. Am Wahlsonntag im Anschluss an das Ende der Wahlzeit (18:00 Uhr) und am Montag, den 9. März 2026. Deshalb ist das Rathaus am 9. März für den Parteiverkehr geschlossen.

Sollte eine Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl und/oder der Landratswahl nötig sein, so findet diese – und auch deren Stimmenauszählung – am Sonntag, den 22. März 2026 statt.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurden bereits postalisch über ihre Einsatzorte und Tätigkeiten informiert, Schulungstermine bekanntgegeben. Sollten Sie für einen kurzfristigen Einsatz am Wahlsonntag, 8. März, in den Reservepool aufgenommen werden wollen, können Sie sich noch im Wahlamt melden.

Bei allgemeinen Fragen zu den Gemeindewahlen, Wahlvorschlägen für die Gemeinde und zu Wahlhelfern wenden Sie sich bitte an wahl@groebenzell.de. Für die Landkreiswahlen finden Sie nähere Informationen auf der Homepage des Landratsamtes.

Einteilung des Ortsgebietes in 12 Stimmbezirke

Die Gemeinde Gröbenzell hat im Vergleich zur Bundestagswahl 2025 die Stimmbezirke im Ortsgebiet von Gröbenzell (unter dem Link steht die Karte zum Ausdruck bereit) verändert und von 10 auf 12 Stimmbezirke erhöht.

Ortskarte von Gröbenzell, darauf in 12 verschiedenen Farben markiert: Die Straßenzüge, die jeweils zu den 12 Stimmbezirken gehören.
Übersicht der zwölf Gröbenzeller Stimmbezirke für die Kommunalwahlen 2026 – die farbliche Markierung zeigt in der Legende auch gleich das zugehörige Wahllokal an.

Das Wahllokal, in dem am Wahlsonntag vor Ort gewählt werden kann, kann sich demnach im Vergleich zur letzte Wahl für Sie geändert haben. Achten Sie bitte auf die Wahlbenachrichtigung, in der das Wahllokal aufgeführt ist.