Baumschutz auf Baustellen
In Gröbenzell kommt dem Schutz und Erhalt von wertvollen Bäumen eine besondere Bedeutung zu. Bereits 1978 ist in Gröbenzell erstmalig eine Verordnung zum Schutz bestehender Bäume erlassen worden. Ziel war und ist, die innerörtliche Durchgrünung Gröbenzells auf Dauer zu erhalten und zu schützen. Denn Baumschutz ist auch Klima- und Artenschutz!
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- zu schützende Wurzelfläche gleich Kronentraufe (Kronenmantel) plus 1,50 Meter im Durchmesser
- keine Verunreinigung des Bodens mit Öl, Farben, Chemikalien oder Zementwasser
- keine Verdichtung des Bodens im Wurzelbereich durch Befahren oder Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen oder Baumaterial
- Verlegen von Leitungen im Schutzbereich nur durch Unterfahren und Horizontalspülbohrverfahren
- kein Bodenauftrag oder -abtrag im Kronentraufenbereich
- Schnittmaßnahmen an Baum und Wurzel nur nach Absprache mit dem Umweltamt oder durch eine anerkannte Baumpflegefirma
- Graben im Wurzelbereich nur in Handarbeit oder mit dem Saugbagger
- Wurzelverletzungen und -kappungen vermeiden, Wurzeln dicker als 3 cm müssen erhalten bleiben
- freigelegtes Wurzelwerk mit Frostschutzmatte oder Jute abdecken, bei trockener Witterung bewässern
Baumschutzzaun
Der Wurzelbereich ist sehr empfindlich: Darüber fahrende Baufahrzeuge und dort abgelagerte Baumaterialien verdichten den Oberboden und führen so zu Sauerstoffmangel und Fäulnis der Wurzeln.
Eine großzügige Einzäunung (Richtwert: 1,50 Meter über die vorhandene Kronenbreite des Baumes) verhindert diese schädliche Verdichtung und ist deshalb Pflicht. Der Baumschutzzaun muss während der gesamten Bauphase erhalten bleiben.
Laut geltender Richtlinien sind zu schützende Bereiche ‒ auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Nachbargrundstücken ‒ mit einem fest verankerten, mindestens 1,80 Meter hohen Holzzaun abzugrenzen (Abb. 1: Erklärgrafik „Baumschutzzaun“).

Wurzelvorhang für Baugruben
Beim Ausheben von Baugruben in der Nähe von Bäumen ist größte Vorsicht nötig, um die Wurzeln nicht zu beschädigen.

Zwischen Baugrube und Baum muss mindestens ein Abstand von 3 Metern bestehen. Ist das nicht möglich, muss unter dem Wurzelbereich hindurch gegraben werden, damit die Wurzeln nicht verletzt werden. Das gilt auch bei Press- und Empfangsgruben.
Auch dürfen keine Erdschichten abgetragen oder aufgeschüttet werden. Denn das kann den Wasser- und Luftaustausch stören, was die Gesundheit des Baums erheblich gefährdet.
Nur in seltenen Ausnahmefällen dürfen kleinere Wurzeln abgeschnitten werden – aber nur, wenn bereits ein Jahr vor Beginn der Bauarbeiten ein sog. Wurzelvorhang eingerichtet wurde (Abb. 2: Erklärgrafik „Wurzelvorhang für Baugruben“). Dieser sorgt dafür, dass sich die abgeschnittenen Wurzeln wieder regenerieren können und verhindert Fäulnis.
Baupiste bei Befahrungen
Ist ein Befahren des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, so ist zum Stamm- und Wurzelschutz eine Baupiste nötig (Abb. 3: Erklärgrafik „Baupiste bei Befahrungen“).
Vor der Errichtung ist mit dem Umweltamt Kontakt aufzunehmen. Die Baupiste muss dann gemäß DIN 18920 angelegt sein (Trennvlies, Kies, bodendruckmindernde Platten oder Matten).
Unabhängig von einer Baupiste sind die Bäume zu schützen: Auch das ständige Betreten des Wurzelbereichs, das Lagern von Baumaterialien, Aufstellen von Baucontainern und das Befahren des Wurzelbereichs mit schweren Maschinen sind dringend zu vermeiden.

Die wirkungsvollste und preiswerteste Baumschutzmaßnahme besteht in der Einhaltung ausreichender Abstände.
Bedenken Sie: Die finanziellen Folgen von Planungsfehlern sind oft höher als die Kosten der Schutzmaßnahmen.
Die Nichteinhaltung der notwendigen Maßnahmen kann zu hohen Bußgeldern sowie zum Einstellen der Baustelle durch die Bauaufsichtsbehörde führen.
Geltende Richtlinien
- DIN 18920: Schutz von Bäumen und Pflanzbeständen
- RAS-LP 4: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsbau, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
- ZTV-Baumpflege: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
- Baumschutzverordnung Gemeinde Gröbenzell: Verordnung über den Schutz des Baumbestandes
Das gemeindliche Umweltamt steht Ihnen bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben mit seiner Expertise zur Verfügung. Auch Beratungen vor Ort sind im Gemeindegebiet nach Vereinbarung möglich.
- +49 8142 505-282
Sie möchten die Informationen auf dieser Seite gern schriftlich haben? Den Flyer „Baumschutz auf Baustellen“ können Sie zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Foyer (Erdgeschoss) direkt mitnehmen – oder beim Umweltamt bestellen.