Hochwasser und Überschwemmungsgebiet
Die vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten hat unter anderem Auswirkungen auf die Ausweisung neuer Baugebiete, die Genehmigung von Bauvorhaben, Lagerung von Heizöl etc. Das Überschwemmungsgebiet im Bereich der Gemeinde Gröbenzell wurde vom Wasserwirtschaftsamt München 2019 neu berechnet und aktualisiert.
Die neuen Flächen weichen in Gröbenzell von den zunächst 2016 berechneten überschwemmten Flächen ab. Das aktuelle Überschwemmungsgebiet wurde per Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 15.07.2019 vorläufig gesichert.
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Die Bekanntmachung finden Sie auf der Website des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (die Datei ist ggf. nicht barrierefrei).
Die Karten des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes können auf der Website des Landratsamtes Fürstenfeldbruck heruntergeladen werden oder im Kartenviewer (Umweltatlas) des Bayerischen Landesamts für Umwelt digital eingesehen werden.
Im Januar 2016 war erstmalig für die Gemeinde Gröbenzell ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet bekannt gemacht worden. Der Starzelbach, Ascherbach und Gröbenbach sind die Gewässer, die als Berechnungsgrundlage für das Überschwemmungsgebiet betrachtet werden.
An die vorläufige Sicherung schließt sich ein Festsetzungsverfahren des Überschwemmungsgebietes an, das bis spätestens Januar 2023 abgeschlossen wird. Im Zuge des Festsetzungsverfahrens besteht für Betroffene die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Das so genannte Anhörungsverfahren wurde im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich 04.05.2022 vom Landratsamt Fürstenfeldbruck durchgeführt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte im Zuge dessen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Gröbenzell oder beim Landratsamt Fürstenfeldbruck Einwendungen erheben.
Hochwasserereignis HQ100
Die Grundlage, auf dem ein Überschwemmungsgebiet ermittelt wird, stellt das hundertjährliche Hochwasserereignis (HQ100) dar, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt. Da es sich bei einem HQ100 um einen statistischen Wert handelt, kann dieses allerdings auch mehrfach innerhalb von 100 Jahren auftreten oder gar nicht. Die Karte des HQ100 sowie Karten und Informationen zu häufigeren und selteneren Hochwasserereignissen, können Sie hier herunterladen: Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten oder Kartenviewer (Umweltatlas) des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei dem Überschwemmungsgebiet nicht um eine durchgeführte oder veränderte Planung, sondern um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage handelt. Die Verteilung des Überschwemmungsgebietes und Wassertiefen richten sich beispielsweise nach dem natürlichen Geländeverlauf, Böschungs- und Uferhöhen sowie natürlichen und baulichen Rückhaltebereichen.
Bauen im Überschwemmungsgebiet
Informationen zum Bauen im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet finden Sie im Merkblatt zum Schutz der Überschwemmungsgebiete des Landratsamtes Fürstenfeldbruck. Bitte beachten sie auch den Hinweis, dass jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, zur Vorsorge vor nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte verpflichtet ist (§ 5 Abs. 2 WHG). Im Besonderen im Hinblick auf die Schutzgüter Leib und Leben sollten sich die Wohn- bzw. Schlafräume über der HQ100-Wasserspiegellinie befinden.
Merkblatt zum Schutz der Überschwemmungsgebiete
Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten
Wichtige Informationen zur Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten können Sie hier herunterladen: Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten
Integrales Hochwasserschutzkonzept
Um die Menschen, die im Überschwemmungsgebiet leben, vor einem Hochwasser zu schützen, hat die Gemeinde Gröbenzell gemeinsam mit den Kommunen Alling, Olching, Puchheim und Eichenau unter Federführung des AmperVerbandes ein integrales Hochwasserschutzkonzept für die genannten Gewässer beauftragt. Dieses wird vom Ingenieurbüro CDM Smith bearbeitet. Die Ingenieure untersuchen, mit welchen Maßnahmen – von technischem Hochwasserschutz bis zu natürlichem Rückhalt – das Wasser aus den Ortschaften weggehalten werden kann. Das Ergebnis wird eine Kette von verschiedensten Maßnahmen, die alle im Zusammenspiel das Wasser abhalten ohne andere Kommunen zu belasten. Die in Auftrag gegebene Untersuchung wird mit einem festgelegten Satz von 75 Prozent durch den Freistaat Bayern gefördert.
Hochwassergefahr durch Starkregen und Grundwasser
Hochwassergefahren können auch von Starkregen und hohen Grundwasserständen ausgehen und an Gewässern auftreten, für die es momentan keine Darstellung der Gefahrenflächen gibt.
Dies soll sich jedoch bald ändern – Im März 2022 hat die Gemeinde ein so genanntes „Integrales Konzept zum kommunalen Starkregen-Risikomanagement“ (Starkregenschutzkonzept) ausgeschrieben. Die Ausschreibung soll bis Sommer 2022 vergeben und danach innerhalb von etwa einem halben Jahr bearbeitet werden.
Das darin berechnete „dynamische Überschwemmungsbiet“ ist nicht nur als Information für die betroffenen Bürger wichtig, sondern beeinflusst auch die im Rahmen des Integralen Hochwasserschutzkonzeptes angedachten Schutzmaßnahmen.
Hochwasserschutz im Privaten
Flusshochwasser, hohes Grundwasser oder Sturzfluten infolge von Starkregen – Hochwasser hat verschiedene Ursachen und kann nahezu überall auftreten. Je früher und intensiver man sich mit dem Thema Hochwasservorsorge und -schutz auseinandersetzt, desto besser lassen sich Gefahren und Schäden an Besitz verringern bzw. sogar vermeiden. Und Maßnahmen kann jeder Einzelne treffen, denn ob Gummistiefel, Taschenlampe, Sandsäcke oder Notgepäck. Es sind viele kleine Dinge, mit denen man sich im Vorfeld auf ein Hochwasserereignis vorbereiten kann.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Landesamt für Umwelt informieren in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen auf der Website www.hochwasser.info.bayern.de über das Thema Hochwasser und Hochwasserschutz.
Hier können Bürgerinnen und Bürger unter anderem nachlesen, was sie vor, während und nach dem Hochwasser machen können, um Schäden zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten.
Mit dem Hochwasser-Check können nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmerinnen, Landwirte, Architektinnen und Planer prüfen, wie gut sie auf ein Hochwasser vorbereitet sind.
Kontakt bei Fragen
Bei Fragen können Sie sich an das Landratsamt Fürstenfeldbruck oder die Gemeinde Gröbenzell wenden.
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Adresse
- Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
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Telefonnummern
- +49 8141 519-362
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E-Mail-Adressen
- claudia.andexer@lra-ffb.de
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Website
- https://www.lra-ffb.de/
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Telefonnummern
- +49 8142 505-281 (Büro)
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E-Mail-Adressen
- umwelt@groebenzell.de
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat auf der Website nützliche Informationen zusammengestellt, damit Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet für den Fall der Fälle vorsorgen können.
Weitere Informationen
Im Karten-Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern) kann man sich selbstständig erkundigen, ob und in welchem Überschwemmungsbereich das eigene Grundstück liegt: Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete
Allgemeine Informationen zu hochwasserangepasster Bauweise finden Sie in der Hochwasserschutzfibel: Hochwasserschutzfibel
Der Arbeitskreis sucht Bürgerinnen und Bürger, die dieses Treibgut regelmäßig entfernen – besonders aber bei Hochwassergefahr, etwa Starkregen. Die Helfenden bekommen für ihre Arbeit von der Gemeinde einen Rechen mit langen Stiel zur Verfügung gestellt.
Die Präsentation des Wasserwirtschaftsamtes München zum Behördengespräch zur Vorläufigen Sicherung im Rahmen der Aktualisierung des Überschwemmungsgebiets Starzelbach, Ascherbach, Gröbenbach von Mai 2019 können Sie gerne bei uns anfragen: umwelt@groebenzell.de oder +49 8142 505-895 oder -234.