Sie haben JavaScript deaktiviert. Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diese Website nutzen zu können.

Haushaltssatzung der Gemeinde Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr 2023. Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gröbenzell folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

1.im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von46.758.100 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von– 47.216.729 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von – 411.515 €
2.im Finanzhaushalt
a)aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 45.603.627 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von – 43.719.536 €
und einem Saldo von1.884.091 €
b)aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von3.564.217 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von– 3.408.800 €
und einem Saldo von155.417 €
c)aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von0 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von– 694.500 €
und einem Saldo von– 694.500 €
d)und dem Saldo des Finanzhaushalts von1.345.008 €
Die Haushaltssatzung 2023

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a)für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)250 v. H.
b)für die Grundstücke (B)385 v. H.
2.Gewerbesteuer350 v. H.
Hebesätze ab 01.01.2023

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

gez. Gemeinde Gröbenzell

Die Anlagen können auf Anfrage bei der Finanzverwaltung eingesehen werden.