Haushaltssatzung 2023
Haushaltssatzung der Gemeinde Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr 2023. Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gröbenzell folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. | im Ergebnishaushalt mit | |
dem Gesamtbetrag der Erträge von | 46.758.100 € | |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von | – 47.216.729 € | |
und dem Saldo (Jahresergebnis) von | – 411.515 € | |
2. | im Finanzhaushalt | |
a) | aus laufender Verwaltungstätigkeit mit | |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 45.603.627 € | |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | – 43.719.536 € | |
und einem Saldo von | 1.884.091 € | |
b) | aus Investitionstätigkeit mit | |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 3.564.217 € | |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | – 3.408.800 € | |
und einem Saldo von | 155.417 € | |
c) | aus Finanzierungstätigkeit mit | |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 0 € | |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | – 694.500 € | |
und einem Saldo von | – 694.500 € | |
d) | und dem Saldo des Finanzhaushalts von | 1.345.008 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 250 v. H. |
b) | für die Grundstücke (B) | 385 v. H. |
2. | Gewerbesteuer | 350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
gez. Gemeinde Gröbenzell
Die Anlagen können auf Anfrage bei der Finanzverwaltung eingesehen werden.