Verordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Gemeinde Gröbenzell vom 16. April 2026
Aufgrund von Art. 6 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 246, BayRS 8050-20-A) erlässt die Gemeinde Gröbenzell folgende Verordnung:
§ 1
- Aus Anlass des in Gröbenzell stattfindenden Bürgerfestes dürfen Verkaufsstellen am
05. Juli 2026
in der Zeit von 12 bis 17 Uhr geöffnet sein.
2) Findet das Bürgerfest nicht statt, so ist auch eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht gestattet.
3) Die Öffnungszeiten werden auf die Verkaufsstellen gemäß dem Lageplan beschränkt. Eine Beschränkung auf bestimmte Handelszweige findet nicht statt.
Bildnachweis
Gemeinde Gröbenzell
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung i.d.F. vom 22. Mai 2025 außer Kraft.
Gröbenzell, den 17.04.2026
Gemeinde Gröbenzell
Martin Schäfer
Erster Bürgermeister