Radfahren in Gröbenzell
In Gröbenzell ist das Thema Fahrradfahren ist ein wichtiges Thema. Die Gemeinde kümmert sich seit Jahren um alle Themen das Fahrrad betreffend.
Sie haben Ideen, Fragen oder Anregungen zum Thema Radverkehr in Gröbenzell? Dann wenden Sie sich per E-Mail an den Radverkehrsbeauftragten: radverkehr@groebenzell.de.
Gröbenzell ist fahrradfreundliche Kommune
Im September 2020 wurde die Gemeinde Gröbenzell von der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen Bayern e.V. (AGFK Bayern e.V.) mit dem Titel „fahrradfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.
Eine große Ehre, aber auch mit Aufgaben verbunden: Denn der Titel ist auf sieben Jahre verliehen – danach erfolgt eine neue Bewertung.
Die Gemeinde Gröbenzell erweitert und verbessert daher beständig die Fahrradinfrastruktur im Ort und die Angebote für Radfahrende. Auch politisch agiert der Gemeinderat entsprechend, beispielsweise mit dem Beschluss zum Radverkehrskonzept 2019 und dem Beschluss zur Anhebung des Radverkehrsanteils am Modal Split 2020.
Alle Infos zur AGFK finden Sie unter AGFK Bayern und auf der Website der AGFK (öffnet in neuem Tab).
Gröbenzeller Radverkehrsförderung – ein Überblick
Radverkehrskonzept
Das Radverkehrskonzept untersucht und analysiert die gesamte Fahrrad-Infrastruktur in Gröbenzell. Es zeigt die Verbesserungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für den Radverkehr in der Gemeinde in den Bereichen Themen Radverkehrsnetz, Fahrradparken, Öffentlichkeitsarbeit und Service sowie Allgemeines zum Thema Radverkehr auf.
Der Bericht wurde bei dem Planungsbüro PGV Alrutz in Auftrag gegeben und im Juni 2019 fertiggestellt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich im Rahmen von zwei Bürgerbeteiligungen aktiv einbringen. Im Gemeinderat wurde die Bearbeitung der Maßnahmenpakete aus dem Konzept durch die Verwaltung beschlossen.
Das Gesamtkonzept gliedert sich in einen Konzeptbericht sowie einen Berichtsteil zum Handlungsbedarf, der die konkreten Maßnahmen benennt und mit Schätzkosten hinterlegt.
Das Radverkehrskonzept wird durch die Regierung von Oberbayern im Rahmen des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gefördert.
Das Radverkehrskonzept Gröbenzell wird gefördert von:
Fahrradklimatest
Alle zwei Jahre führt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) einen Fahrradklimatest durch. Eine deutschlandweite Befragung der Bürger*innen zur Radverkehrssituation, in der die Radverkehrssituation in der eigenen Stadt oder Gemeinde bewertet werden kann.
Der letzte Klimatest war 2024, der nächste wird also 2026 stattfinden.
Alle Ergebnisse des letzten Fahrradklimatests gibt es auf der Website des ADFC (öffnet in neuem Tab).
Fahrradstraßen in Gröbenzell
Mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr kontinuierlich zu verbessern und das Radfahren sicherer und attraktiver zu gestalten, hat die Fahrradstraßen im Gemeindegebiet eingerichtet.
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum „Radweg“. Andere Fahrzeuge, wie zum Beispiel Autos, Lastwagen, Mofas, Motorroller oder Motorräder, dürfen diese grundsätzlich nur befahren, wenn es durch ein Zusatzzeichen zugelassen ist („PKW/ Motorroller frei“ oder „Anlieger frei“). In Gröbenzell ist das in allen Fahrradstraßen der Fall. Die Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße beträgt für alle Verkehrsteilnehmer 30 km/h.
Fahrradfahrern ist in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren. Sind in der Fahrradstraße auch andere Fahrzeuge als Fahrräder durch Zusatzzeichen zugelassen, haben Fahrradfahrer Vorrang vor dem übrigen Verkehr. Auto- und Motorradfahrer müssen sich dem Radverkehr anpassen.
Radler haben Vorrang! Der Kraftfahrzeugverkehr (Autos und Motorräder) darf den Radverkehr weder gefährden noch behindern. Auto- und Motorradfahrer müssen, wenn nötig, die Geschwindigkeit verringern und immer besondere Rücksicht nehmen. Autofahrer dürfen überholen, dabei gilt aber der seitliche Mindestabstand von 1,5 m und die verstärkte Rücksichtnahme auch bei nebeneinanderher fahrenden Radlern.
In Fahrradstraßen gilt das Rechtsfahrgebot, auch wenn Radfahrende nebeneinander fahren dürfen. Wenn nichts anderes angeordnet ist, gelten die normalen Vorfahrtsregeln, also rechts vor links. Dies gilt auch in allen Fahrradstraßen in Gröbenzell, der Vorrang einer Fahrradstraße kann aber angeordnet werden.
Fußgänger und fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren müssen den Gehweg benutzen. Inlineskater dürfen die Fahrbahn in einer Fahrradstraße nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild erlaubt ist, ansonsten müssen auch sie auf dem Gehweg bleiben.
Zu Fuß Gehende müssen die Gehwege (oder Seitenstreifen) benutzen. Hat die Fahrradstraße keinen Gehweg oder Seitenstreifen, darf auf der Fahrbahn gegangen werden. Innerorts ist am rechten oder linken Fahrbahnrand zu gehen.
Zu Fuß Gehende müssen Fahrradstraßen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten.
Modellprojekt Tempo 30 in der Eschenrieder Straße
Die Eschenrieder Straße in Gröbenzell wurde im Februar 2019 testweise zur Tempo-30 Straße erklärt. Statt der bislang geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hieß es jetzt „runter vom Gas!“.
Das Projekt fand im Rahmen mehrerer modellhafter Verkehrsversuche statt, die von der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK Bayern e.V.) gemeinsam mit der Obersten Baubehörde und der Technischen Hochschule (TH) Nürnberg durchgeführt wurden. Im Fokus stand dabei die Wirkung auf die subjektive und objektive Sicherheit von Radfahrenden sowie die Wahrnehmung und Verhaltensveränderung bei allen Verkehrsteilnehmern. Ziel war es, Empfehlungen zu Einsatzkriterien unterschiedlicher Maßnahmen herauszuarbeiten.
Beim Versuch in Gröbenzell wurde die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit einer Hauptstraße, welche laut Straßenverkehrsordnung in der Regel nicht angeordnet werden darf, untersucht. Ausgewählt wurden hierbei Straßen, für die nach jetzigen Empfehlungen keine anforderungsgerechten Radverkehrsanlagen, z. B. Radwege in ausreichender Breite, realisierbar sind und in denen daher ein sogenannter Mischverkehr besteht. Das heißt, dass die Radler gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr die Fahrbahn benutzen müssen. Die Länge des Untersuchungsabschnitts erstreckt sich von der Bahnhofstraße bis zur Moosstraße.
Vor und nach der Maßnahme wurde eine Verkehrszählung an der Untersuchungsstrecke durchgeführt. Neben den Verkehrszahlen werden auch Geschwindigkeit und Verkehrsverhalten aufgenommen, bei der Nachuntersuchung wurden zusätzlich Verkehrsteilnehmer befragt. Die Vorheruntersuchung wurde bereits im Herbst 2018 durchgeführt. Die Nachher-Untersuchung erfolgte im September 2019.
Die Resonanz in Gröbenzell ist laut TU Nürnberg vergleichsweise positiv. Beispielsweise reduzierten sich die Gehwegbenutzungen durch Radfahrende, das Sicherheitsempfinden der Radfahrenden erhöhte sich im Schnitt um 2,5 Punkte (auf einer 10-Punkte-Skala) von 4,5 auf 7 (Ullmann, Kipke, AGFK Bayern (2021). Modellprojekte für den Radverkehr in Bayern – Forschungsbericht, S. 116, 118).
Der komplette Ergebnisbericht kann auf der Website der AGFK eingesehen werden (öffnet in neuem Tab).
Sie radeln gern zur Arbeit?
Die Gemeinde Gröbenzell bietet die perfekte Infrastruktur: Überdachte Fahrradabstellplätze, Duschen für Mitarbeitende und ein attraktives Fahrradleasingangebot – die Verwaltung hat ein Herz für Radlerinnen und Radler.