Ortsentwicklung
Aktuell steht die Neugestaltung der Kirchenstraße im Mittelpunkt unserer Ortsentwicklung. Als lebendige Einkaufsstraße im Herzen Gröbenzells mit direkter Anbindung an den S-Bahnhof prägt sie das tägliche Leben vieler Bürgerinnen und Bürger – und soll nun zukunftsfähig, sicher und attraktiv für alle gestaltet werden.
Das Projekt blickt auf eine lange Geschichte mit mehreren Anläufen zurück. Jetzt nimmt die Planung wieder Fahrt auf, mit frischen Ideen und einem klaren Blick auf die Bedürfnisse unserer Gemeinde.
Die aktuellen Entwicklungen und Planungsstände finden Sie hier – übersichtlich und in chronologisch absteigender Reihenfolge.
Neugestaltung der Kirchenstraße
Als nächste Schritte sind die Ausarbeitung eines Planentwurfs sowie erneute Gespräche mit den Anliegerinnen und Anliegern sowie den Gewerbetreibenden vorgesehen. Die Entwurfsplanung wird zu gegebener Zeit im Gemeinderat vorgestellt.
09/2025: Meilenstein erreicht – Gemeinderat beschließt nächste Planungsphase


Diese im September 2025 im Gemeinderat vorgestellte Visualisierung der beiden Planungsbüros bildet die Basis für den finalen Planentwurf.
Sommer 2025: Gemeinsam gestalten wir unsere neue Kirchenstraße!
02/2025: Startschuss
ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
Zur Umgestaltung des Ortskerns hat die Gemeinde Gröbenzell einen Antrag auf Mittel der Städtebauförderung gestellt. Im Juni 2016 wurde die Gemeinde Gröbenzell in die Städtebauförderung „Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.
Um Maßnahmen innerhalb eines Sanierungsgebietes über die Regierung von Oberbayern fördern lassen zu können, ist es notwendig, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept – kurz ISEK – zu erstellen.
Hinweis: Dieses PDF ist größtenteils barrierefrei, jedoch nicht zu hundert Prozent.

Sanierungssatzung
Im Rahmen des ISEK Gröbenzell wurde im Bereich des Ortszentrums ein Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB förmlich festgelegt.
Am 13. November 2019 trat die Sanierungssatzung in Kraft. Sie gilt für die Dauer von 15 Jahren. Die Satzung samt Lageplan, Begründung und Liste der betroffenen Flurstücke ist im Ortsrecht hinterlegt.