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Städte und Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck haben in der Vergangenheit jährlich die aktualisierten Bodenrichtwerte von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis Fürstenfeldbruck zur Auslegung erhalten.

In 2023 kann die gewohnte Auslegung mangels neuer Daten nicht stattfinden – auch in der Gemeinde Gröbenzell nicht.

Die nächste Bodenrichtwertableitung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis Fürstenfeldbruck wird regulär zum Stichtag 1. Januar 2024 stattfinden.

Diese neuen Bodenrichtwerte werden dann ab dem dritten Quartal 2024 veröffentlicht. Bis dahin bleiben die zum 1. Januar 2022 abgeleiteten Bodenrichtwerte gültig.

Bitte beachten Sie:
Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, diese sind kostenpflichtig.