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Informationen zum Baurecht

Sie möchten in unserer Gemeinde ein Haus bauen, umbauen, modernisieren oder sanieren?

Die Bauverwaltung empfiehlt Ihnen die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Bayerische Bauordnung (BayBO).

Kleine Ziegelsteine, ein Zollstock und Bleistift liegen auf dem Bauplan für ein Haus

Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften

In der Gemeinde Gröbenzell gibt es zahlreiche Satzungen und Verordnungen, die für Ihr Bauvorhaben eine Rolle spielen und bereits frühzeitig bei der Planung berücksichtigt werden müssen.

Die gemeindlichen Bebauungspläne sowie den Flächennutzungsplan können Sie über den BayernAtlas einsehen und herunterladen (nicht barrierefrei).

In der folgenden Liste finden Sie die besonders relevanten Vorgaben und Richtlinien, die ausführlich und gesammelt auf der Seite des Gröbenzeller Ortsrechts einsehbar sind:


Informationen zum Bauantragsverfahren

Die Grafik zeigt den Auflauf eines Bauantrags für ein Haus oder eine Garage bzw. Gartenhäuschen o. Ä. Je nach Verfahren und Gegebenheiten gibt es bestimmte Schritte.

Wichtige Adressen für Bauherren und Planfertiger


Kontakt zum Bauamt der Gemeinde Gröbenzell

Für die erste Kontaktaufnahme senden Sie gerne eine E-Mail an bauverwaltung@groebenzell.de. Ein persönlicher Termin ist nur nach vorheriger Vereinbarung sowie Zusendung der notwendigen Unterlagen möglich.

Kontakt
Bauverwaltung, Prüfung Bauanträge, Baurecht
Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge
Umweltamt, Umweltschutz und Umweltberatung, Gewässerpflege, Baumschutz
  • +49 8142 505-234
Tiefbauanfragen, Kautionshinterlegung, Straßenunterhalt und -sanierung, Straßenaus- und -neubau, Brückensanierung und -neubau, Grundstücksanschluss an öffentliche Verkehrsflächen, Aufgrabungen
  • +49 8142 505-232

Weitere nützliche Informationen